Hückeswagen Finanzamt gibt Tipps zur Steuererklärung

Hückeswagen · So langsam trudeln bei Arbeitnehmern die Lohnsteuerbescheinigungen für das abgelaufene Jahr ein. Wer Geld vom Fiskus zurückbekommen will, kann mit dieser Bescheinigung eine Steuererklärung machen - und hat gute Chancen, Steuern erstattet zu bekommen. Tipps zur Steuererklärung gibt das Finanzamt Wipperfürth, das auch für die Hückeswagener zuständig ist.

Elektronische Steuererklärung Mit dem Elster-Formular, dem kostenfreien Steuerprogramm der Finanzverwaltung, kann man seine Steuererklärung am Computer erstellen und an das Finanzamt schicken. Alternativ ist die Erstellung auch mit Programmen für den PC möglich, die man im Handel kaufen kann. Auf dem Elster-Portal kann auch die gesamte Erklärung ausgefüllt und ohne Unterschrift online übermitteln - natürlich nach vorheriger Identitätsprüfung. Weitere Infos dazu gibt es im Internet unter www.elster.de.

Belegabruf Wer bereits bei Elster registriert ist, kann mit dem Belegabruf, einer vorausgefüllten Steuererklärung, ein zusätzliches Werkzeug nutzen, um sich die Arbeit zu erleichtern. Beim Belegabruf kann man von der Verwaltung bereits gespeicherte Daten abrufen und in die Erklärung einfügen. Das sind oft Daten von Dritten wie dem Arbeitgeber und der Versicherung. Achtung: Wegen gesetzlicher Fristen kann es sein, dass diese Daten erst ab dem 28. Februar abrufbar sind. Grundfreibetrag Für die Steuererklärung steigt der Grundfreibetrag von bisher 8472 Euro auf 8652 Euro. Wer ein geringeres zu versteuerndes Einkommen hat, muss keine Einkommensteuer zahlen.

Unterhaltsleistungen Wer zum Beispiel für Eltern Unterhalt zahlt, kann einen Höchstbetrag 8652 Euro (vorher 8472 Euro) geltend machen. Wer diesen Schritt in der Steuererklärung geht, muss aber die Steueridentifikationsnummer des Empfängers angeben. Zahlungen an Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld oder -freibetrag besteht, können nicht abgesetzt werden.

Realsplitting Wer Unterhaltsleistungen an einen geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner abziehen möchte, muss auch die Steueridentifikationsnummer des Unterhaltsempfängers angeben. Kinderfreibetrag Für die Steuererklärung 2016 steigt der Kinderfreibetrag um 48 Euro auf 2304 Euro pro Elternteil beziehungsweise 96 Euro auf 4608 Euro pro Elternpaar an. Rente Wer 2016 Rentner geworden ist, muss insgesamt 72 Prozent der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung versteuern. 28 Prozent der Bruttojahresrente sind frei. Alleinstehende, deren Rente unter 14.099 Euro pro Jahr liegt, müssen sie nicht versteuern. Altersvorsorge Der Höchstbetrag für Aufwendungen zur Altersvorsorge steigt von 22.172 auf 22.767 Euro. Für das Jahr 2016 erkennt das Finanzamt davon 82 Prozent als Sonderausgabe an, die abgesetzt werden können. Weitere Infos gibt es unter www.finanzverwaltung.nrw.de.

(lai)
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