Hückeswagen Für Radfahrer geht's nur zu Fuß über Zebrastreifen

Hückeswagen · Am Bergischen Kreisel im Bereich Rader- und Alte Ladestraße hat es nur einen leichten Unfall gegeben – ohne Radler.

 Häufig missachten Radfahrer das Verbot, über einen Zebrastreifen zu fahren. Sie müssen anhalten und ihr Rad über den Zebrastreifen schieben. Dann haben Autofahrer auch anzuhalten.

Häufig missachten Radfahrer das Verbot, über einen Zebrastreifen zu fahren. Sie müssen anhalten und ihr Rad über den Zebrastreifen schieben. Dann haben Autofahrer auch anzuhalten.

Foto: Büllesbach (Archiv)

Am Bergischen Kreisel im Bereich Rader- und Alte Ladestraße hat es nur einen leichten Unfall gegeben — ohne Radler.

Eine Gefahrenstelle am Bergischen Kreisel im Bereich der Rader- und Alten Ladestraße glaubt Friedhelm Malecha ausgemacht zu haben. In der Sitzung des Bauausschusses berichtete der CDU-Politiker, er habe mehrfach beobachtet, wie es auf dem Zebrastreifen Beinahe-Zusammenstöße zwischen Fahrrädern und Autos gegeben hätte. "Das ist gefährlich, wenn hinter dem Pumpenhäuschen plötzlich die Fahrradfahrer über den Zebrastreifen fahren", sagte Malecha.

Dazu sagte Bauamtsleiter Andreas Schröder: "Die Alternative wäre, den Zebrastreifen zu entfernen." Die Polizei, das Straßenverkehrsamt und der Landesbetrieb Straßen NRW hätten sich die Situation jedoch einmal angeschaut und seien zu dem Entschluss gekommen, dass der Zebrastreifen bleibe. "An diesem Knotenpunkt gilt für alle Verkehrsteilnehmer, sich vorsichtig zu verhalten", stellte Schröder klar.

Bereits im September hatte eine Hückeswagenerin darüber berichtet, dass Radfahrer verbotenerweise im Bereich des Bergischen Kreisels über die Zebrastreifen fahren. Daraufhin hatte Polizei-Sprecher Jürgen Dzuballe erklärt: "Wer mit seinem Fahrrad über einen Zebrastreifen will, muss absteigen!" Es könne von einem Autofahrer doch nicht erwartet werden, dass er die Situation erfasse. Fest steht: Ein Autofahrer muss an einem Zebrastreifen zwingend anhalten, wenn ein Fußgänger dort die Fahrbahn überqueren will.

Anders sieht das bei einer Überquerungshilfe aus: Dort kann der Autofahrer anhalten, muss es aber nicht. Sollte es auf einem Zebrastreifen zu einem Unfall mit einem Radler kommen, bekommt dieser laut Dzuballe eine Mitschuld aufgebrummt, wenn er zuvor nicht vom Rad gestiegen ist.

Ordnungsamtsleiter Michael Kirch sagte in der Sitzung des Bauausschusses, dass es an dem von Malecha angesprochenen Zebrastreifen bislang nur einen leichten Unfall geben hatte. Und in diesen war kein Fahrradfahrer involviert. Dieser Bereich sei kein Unfallschwerpunkt.

Kirch appellierte: "Wenn der Radfahrer absteigt, dann hat er auch Vorrang vor dem Autofahrer. Der muss dann warten."

(büba)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort