Hückeswagen Geldstrafe für Betrug im Internet-Handel

Hückeswagen · Die Zahl der Ein- und Verkäufe über das Internet hat in den zurückliegenden Jahren rasant zugenommen. Parallel dazu werden die Amtsgerichte auch im ländlichen Raum zunehmend mit Strafverfahren rund um Betrügereien im Internet-Handel belastet. Sie sind inzwischen zum Alltagsdelikt geworden.

Vor dem Amtsgericht in Wipperfürth musste sich jetzt ein 30-jähriger Hückeswagener wegen eines solchen Betruges verantworten. Kurz vor dem vorigen Weihnachtsfest hatte er über die Verkaufsplattform ebay ein iPad angeboten und auch schnell einen Interessenten dafür gefunden. 384 Euro überwies der Kunde. Doch das vermeintliche Schnäppchen erwies sich für ihn als Reinfall, denn der 30-Jährige schickte ihm nicht das zuvor im Netz angebotene Gerät, sondern ein anderes, minderwertiges Tablet. Der Käufer lehnte das ab, das zuvor überwiesene Geld bekam er von dem 30-jährigen Hückeswagener allerdings nicht zurück.

"Das ist soweit richtig", gestand der Angeklagte nun vor dem Strafrichter ein. Auch einen zweiten Anklagevorwurf leugnete er nicht. Dabei ging es um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz: In einer Nacht im Juli war der Mann auf der Peterstraße von der Polizei kontrolliert worden. Dabei hatten die Beamten ein Tütchen mit Marihuana bei ihm entdeckt und sichergestellt.

Der Richter verurteilte den arbeitslosen Hückeswagener, der von Hartz IV lebt, zu einer Geldstrafe von 780 Euro (60 Tagessätze à 13 Euro). Mit Blick auf die Vorstrafen des Mannes gab er ihm eine deutliche Warnung mit auf den Weg aus dem Gerichtssaal: "Sie sind angezählt - beim nächsten Mal wird es für Sie mit einer Geldstrafe nicht mehr getan sein."

(bn)
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