Hückeswagen Geldstrafe für Hückeswagener mit Alkoholproblem

Hückeswagen · Es war der Gesichtsausdruck des 25-jährigen Angeklagten, der die Entscheidung des Richters am Wipperfürther Amtsgericht negativ beeinflusst hatte. "Ich habe Ihr süffisantes Grinsen beim Vortrag Ihres Rechtsanwalts gesehen - so wie wohl jeder hier im Saal, vielleicht abgesehen von Ihrem Anwalt", sagte er. Das brachte den Richter zu dem Schluss: "Sie haben es nicht kapiert, und Sie werden es auch nicht mehr kapieren." Noch deutlicher wurde er mit Blick auf künftige Begegnungen: "Ich verspreche Ihnen eines: Wenn wir uns hier wiedersehen, dann wird das anders ausgehen. Dann können Sie grinsen, bis der Arzt kommt."

Hintergrund für diese unmissverständliche Belehrung war die Tatsache, dass der 25-Jährige aus Hückeswagen noch unter Bewährung stand, während dieser Bewährungszeit nachverurteilt und nun schon wieder wegen einer dritten Tat vors Amtsgericht zitiert worden war. Konkret ging es um zwei Vorfälle vom Februar und Juli 2016. Der zweite Fall wurde eingestellt, wegen des Vorfalls vom Februar wurde der Angeklagte zu 70 Tagessätzen zu je zehn Euro Geldstrafe verurteilt - verbunden mit dem dringenden Appell des Richters, sich um sein Alkoholproblem zu kümmern. "Kümmern Sie sich darum, kriegen Sie das selber hin. Sonst werden wir dafür sorgen, dass Sie einen Entzug machen - und das wird nicht angenehm werden", sagte er.

Vieles war nach über einem Jahr und der aufgeheizten Stimmung von damals nicht mehr nachzuhalten. Was durch Protokolle belegt war: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie versuchte Körperverletzung. Der 25-Jährige soll nach einem Streit auf dem Marktplatz in Wipperfürth und seiner Festnahme tätlich gegen einen Beamten geworden sein. Konkret ging es um den Vorwurf, einen Beamten mit einem Kopfstoß verletzen zu wollen. Dies konnte bei der Beweisaufnahme widerlegt werden. "Der Angeklagte war von zwei Kollegen an den Armen fixiert, er konnte den Oberkörper nicht mehr bewegen. Dennoch hat er versucht, den Kopf gegen mich zu rammen", sagte ein Polizeibeamter. Er wollte dem Angeklagten eine Halskette abnehmen, ehe er zum Ausnüchtern in die Zelle geschafft werden sollte. "Er hatte mich schon angeschrien, dass ich die Kette nicht zu berühren habe. So war ich vorgewarnt."

Der Hintergrund des Streits konnte nicht geklärt werden, die Angaben waren zu widersprüchlich - und der Angeklagte äußerte sich nicht dazu. Da die Blutentnahme 1,85 Promille ergab, sei dies nicht verwunderlich, sagte der Richter. Auch die Aussage der Freundin war widersprüchlich. "Ich habe ein Messer bei mir gehabt. Ich ritze mich seit der fünften Klasse und wollte das auch an diesem Abend machen. Mein Freund wollte mir das Messer abnehmen und mich daran hindern", sagte die 19-jährige Hückeswagenerin. Das sah für eine Bekannte so aus, als wollte der Angeklagte auf seine Freundin losgehen, woraufhin sie die Polizei rief.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Strafe von 70 Tagessätzen zu je zehn Euro. Dagegen stand die Forderung des Rechtsanwalts nach einer Verwarnung und der Auflage, eine Suchttherapie zu machen.

(wow)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Ihr Thema?
Darüber sollten wir mal berichten? Sagen Sie es uns! Ihr Thema?