Hückeswagen Geprellte Online-Kunden bleiben auf Schaden sitzen

Hückeswagen · Immer mehr Menschen kaufen im Internet ein. Doch unter den Online-Händlern befinden sich auch "schwarze Schafe", wie das Verfahren gegen einen 30-jährigen Hückeswagener vor dem Landgericht in Köln beweist. Hier wurde die bestellte Ware in mehr als 100 Fällen weder geliefert, noch das per Vorkasse bezahlte Geld zurückerstattet.

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Foto: gms

Im Internet häufen sich die negativen Bewertungen der geprellten Kunden. "Ich kann nicht begreifen, warum diese Firma sich in einem Rechtsstaat so verhalten darf", schrieb eine Geschädigte im November 2012. Andere berichteten von unzähligen Telefonaten und Nachfragen bei der Firma, als diese noch aktiv war und ihren Sitz in Hückeswagen hatte. Sie wurden mit Floskeln und Ausreden vertröstet.

Viele Online-Käufer verlassen sich auf Gütesiegel für geprüfte und vertrauenswürdige Shops. Im Berufungsverfahren am Landgericht bestätigte der Webdesigner aus Wipperfürth, der den Online-Shop des Hückeswageners erstellt hatte, dass dieses Siegel nach der Aberkennung nicht direkt von den Seiten gelöscht wurde. Um bei einer "Trusted Shops" zertifizierten Webseite sicher gehen zu wollen, muss erst auf das Gütesiegel geklickt werden. Dabei öffnet sich ein Zertifikat, in dem der aktuelle Status mit "gültig" oder "gesperrt" angegeben ist. Kunden sollten zudem auf ein vollständiges Impressum mit persönlichem Ansprechpartner achten und sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ansehen. Schlechte Erreichbarkeit ist ein zusätzliches Warnsignal. Wie Kunden des 30-Jährigen berichteten, wurde auf Anrufe und Mails oft gar nicht reagiert.

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Foto: dapd, Margarethe Wichert

Online-Bezahlsysteme wie "PayPal" werben mit "Sicherheit durch Käuferschutz". Fakt ist jedoch, dass kein Anspruch auf Käuferschutz besteht. Die Entscheidung auf Erstattung des gezahlten Betrags obliegt allein dem jeweiligen Bezahlsystem-Unternehmen. Gegen diese Entscheidung kann der Kunde letztendlich nichts unternehmen. So bekam auch die geprellte Kundin des Hückeswageners, die per "Clickand-Buy" 175,80 Euro für eine Kamera überwiesen hatte, ihr Geld nicht zurückerstattet.

Seit 2013 ist der Online-Shop eingestellt. Die Firma meldete Insolvenz an. Der ehemalige Geschäftsführer wurde der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug in 101 Fällen schuldig gesprochen und erhielt eine Geldstrafe auf Bewährung. Der Firmeninhaber wurde vom Amtsgericht Gummersbach zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Nach der Berufung der Verteidigung wird das Verfahren am Landgericht neu aufgerollt. Mit einem Urteil ist nicht vor Dezember zu rechnen.

(heka)
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