Hückeswagen Gericht fehlen Beweise für Diebstahl in Tankstelle

Hückeswagen · Eine gestohlene Flasche Wodka im Wert von 17,99 Euro war jetzt Gegenstand einer Verhandlung am Amtsgericht Wipperfürth. In der Strafverhandlung sollte geklärt werden, ob der 22-jährige angeklagte Hückeswagener ein Ladendieb, Mittäter oder unwissender Beteiligter war.

Im Juni war die Flasche nachts im Verkaufsraum der Shell-Tankstelle an der Peterstraße gestohlen worden. "Es war ein Fest in der Stadt. Mein Freund und ich haben etwas Bier getrunken und wollten noch was einkaufen, bevor wir zu meiner Freundin gegangen sind", sagte der Angeklagte. Während sein Freund die Flasche unter seiner Jacke versteckte, kaufte der 22-Jährige Chips, Süßigkeiten und Cola ein, was der Tankstellen-Mitarbeiter als Ablenkungsmanöver wertete.

"Ich habe nicht gesehen, dass mein Freund was eingesteckt hat", beteuerte der Hückeswagen immer wieder. Erst im Hausflur der Freundin hätte der Kumpel die Flasche hervorgeholt. "Ich hätte sie auch zurückbringen können, aber ich wollte mich aus der Sache raushalten und meine Zukunft nicht aufs Spiel setzen", gab der unter Bewährung stehende Hückeswagener an. Die Jugendgerichtshilfe stellte eine positive Prognose für die Zukunft des Aushilfsjobbers, der im August eine Ausbildung beginnen will.

Dem Gericht fehlten wichtige Beweise zum Tathergang; so war die Videoaufzeichnung der Tankstelle defekt. Die Staatsanwältin sprach sich jedoch gegen eine Einstellung des Verfahrens aus: "Ich möchte klären, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht, denn dann wäre auch ein Freispruch möglich Die Verhandlung wurde somit vertagt. Zum neuen Termin soll der Prozess mit einem weiteren laufenden Verfahren gegen den Angeklagten verbunden und Zeugen geladen werden.

(heka)
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