Hückeswagen Gericht stellt Verfahren wegen Körperverletzung letztlich ein

Hückeswagen · Ohne Urteil endete am Amtsgericht ein Strafprozess um eine Körperverletzung, zu der es angeblich an einem Tag im Oktober vorigen Jahres auf einem Grundstück im Grenzbereich von Hückeswagen und Wipperfürth gekommen war (die BM berichtete). Auch am zweiten Verhandlungstag war dem 39-jährigen Angeklagten die ihm zur Last gelegte Tat letztlich nicht mit einer zur Verurteilung ausreichenden Sicherheit nachzuweisen. Der Richter stellte deshalb im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Auflagen ein.

Ohne Urteil endete am Amtsgericht ein Strafprozess um eine Körperverletzung, zu der es angeblich an einem Tag im Oktober vorigen Jahres auf einem Grundstück im Grenzbereich von Hückeswagen und Wipperfürth gekommen war.

Auch am zweiten Verhandlungstag war dem 39-jährigen Angeklagten die ihm zur Last gelegte Tat letztlich nicht mit einer zur Verurteilung ausreichenden Sicherheit nachzuweisen. Der Richter stellte deshalb im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Auflagen ein.

Vorgeworfen hatte die Anklage dem 39-Jährigen, auf dem von ihm genutzten Grundstück einen anderen Mann geschlagen und ihm das Portemonnaie entrissen zu haben. Am ersten Verhandlungstag hatte der Arbeiter ausgesagt, der andere Mann sei widerrechtlich auf sein eingezäuntes Gelände gekommen, nachdem er zuvor, warum auch immer, die Fensterscheibe eines unterhalb gelegenen und verfallenen Hauses eingeschlagen habe. Er habe den Eindringling im Verdacht gehabt, ein Dieb zu sein, denn aus seinem Zelt auf dem eingefriedeten Grundstück seien schon häufiger Werkzeuge gestohlen worden. Deshalb habe er die Personalien haben wollen, um den ihm unbekannten Mann anzuzeigen. Beim Gerangel um den Personalausweis des Mannes sei dann dessen Portemonnaie gerissen und bei ihm zurückgeblieben, als der andere fluchtartig das Gelände verließ.

Zum zweiten Verhandlungstag erschien nun auch das vermeintliche Opfer, das zum Prozessauftakt trotz Ladung nicht gekommen war, als Zeuge vor Gericht. Seine Aussage trug jedoch wenig bei zur Aufklärung des tatsächlichen Geschehens. Vor allem war nicht zu klären, ob er sich die erlittenen leichten Verletzungen wirklich im handfesten Streit mit dem Angeklagten zugezogen hatte oder doch auf seiner Flucht. Der Vorwurf, er sei von dem 39-Jährigen um sein Portemonnaie beraubt worden, war ohnehin hinfällig, denn das hatte der jetzt Angeklagte bei der Polizei abgegeben, als er seinerzeit nach dem Vorfall dort Anzeige gegen den Unbekannten erstattet hatte.

Die Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen ist so etwas wie ein Freispruch zweiter Klasse für den 39-Jährigen. Die Kosten fürs Verfahren trägt der Staat.

(bn)
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