Hückeswagen Gericht verpasst jungen Schlägern Denkzettel

Hückeswagen · Die Zeugenaussage eines Freunds brachte schließlich Licht in den Streit am Schützen-Festzelt.

Nach der Randale am Schützenfest-Sonntag im Juli vorigen Jahres hat der Strafrichter am Amtsgericht Wipperfürth zwei von insgesamt drei jungen Angeklagten am zweiten Verhandlungstag einen deutlichen Denkzettel verpasst. Einer von ihnen, ein inzwischen 19-jähriger Hückeswagener, erschien am zweiten Prozesstag allerdings gar nicht erst zur Verhandlung.

Gegen den arbeitslosen Mann verhängte das Gericht einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro (90 Tagessätze zu zehn Euro). Mit einer Verwarnung nach Jugendstrafrecht kam sein mitangeklagter 18-jähriger Freund davon: Er wird für ein Jahr unter die Betreuung des Jugendamtes gestellt und muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Zeit genug hat er dafür, denn auch er ist arbeitslos. Eingestellt wurde das Verfahren gegen den Dritten im Bunde, einen 17-jährigen Schüler aus Hückeswagen - auch mit Blick darauf, dass gegen ihn noch ein weiteres Strafverfahren läuft, das in Kürze verhandelt werden soll.

Allen drei jungen Männern hatte die Anklage eine gemeinschaftlich begangene schwere Körperverletzung zur Last gelegt. Tatort war im Juli der Aldi-Parkplatz im Zentrum gewesen, auf dem damals das Schützen-Festzelt gestanden hatte. Im Streit um ein Taxi war es dort zu einer Schlägerei gekommen. Opfer wurden drei junge Männer, unter ihnen ein Polizeibeamter außer Dienst, die einem anderen eigentlich nur hatten helfen wollen und dann im großen Gerangel niedergeschlagen worden waren. Zum ersten Prozesstag waren sie als Zeugen geladen worden, hatten die drei Angeklagten jedoch letztlich nicht als die Schläger identifizieren können.

Entscheidend war nun am zweiten Verhandlungstag die Aussage eines Jugendlichen, der Zeuge der Schlägerei geworden war und mit seiner Aussage die ihm schon vorher bekannten Angeklagten schwer belastete. Leicht fiel ihm das ersichtlich nicht, denn den Jüngsten der drei, den 17-jährigen Schüler, bezeichnete er als seinen Freund. Erst nach der mehrfachen Mahnung des Richters, dass er als Zeuge zur Wahrheit verpflichtet sei, sagte er gegen den Freund und dessen damalige Begleiter aus. Der Richter warnte daraufhin die Angeklagten nachdrücklich: "Sollte ich erfahren, dass einer von Ihnen im Nachhinein an den Zeugen herantritt und ihn wegen dieser Aussage in irgendeiner Form bedroht, werden Sie hier extremen Ärger bekommen."

Im Gerichtssaal verhielten sich die beiden Angeklagten eher kleinlaut, Geständnisse legten sie allerdings erneut nicht ab. Aufgrund der Zeugenaussagen sah es das Gericht dennoch als erwiesen an, dass sie und auch der nicht zum Prozess erschienene Angeklagte maßgeblich an der Schlägerei beteiligt gewesen waren. Sie sollen ihre drei Opfer, die sich schließlich in die nahe gelegene Wohnung des Polizisten geflüchtet hatten, auch noch dort bedroht haben, indem sie Gegenstände auf den Balkon der Wohnung geworfen hatten. Zumindest dabei war wenigstens niemand verletzt worden.

(bn)
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