Hückeswagen Gewalttätiger Familienvater prügelt auf Ex-Frau ein

Hückeswagen · Schon seit zwölf Jahren soll ein inzwischen in Remscheid lebender Russe immer wieder innerhalb seiner Familie gewalttätig geworden sein. Er verprügelte seine Frau. Auch die drei gemeinsamen Kinder bekamen regelmäßig die Wut des Vaters schmerzhaft zu spüren, vor allem, wenn er zuvor getrunken hatte und dann ausrastete.

Irgendwann trennte sich die Frau von ihrem brutalen Mann und zog mit den Kindern nach Hückeswagen in eine eigene Wohnung. Aber auch dort war sie letztlich nicht sicher vor ihm. Deswegen musste sich der 47-jährige arbeitslose Schlosser jetzt vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verantworten.

Laut Anklageschrift war der Mann an einem Abend im Januar 2016 an der Wohnungstür seiner Frau in Wiehagen erschienen. Sie ließ ihn rein, weil es angeblich Wichtiges unter anderem zu Unterhaltszahlungen zu besprechen gab. In der Wohnung kam es, mal wieder, zum Streit, der eskalierte: Der 47-Jährige prügelte auf seine inzwischen von ihm geschiedene Frau ein.

Schon wenige Tage später stand er dann erneut bei seiner Ex-Frau auf der Matte, offensichtlich betrunken. Diesmal soll er sie laut Anklage mit einem Messer und den Worten bedroht haben, dass er sie umbringen werde. Die minderjährige Tochter wollte ihn aus der Wohnung weisen, da richtete sich die unkontrollierte Wut des Vaters gegen sie. Er schlug das Mädchen, bis es blutend am Boden lag.

Vor Gericht sagte der 47-Jährige jetzt im Prozess wenig zu dem, was an den beiden Tagen vor einem Jahr in der Wohnung seiner Ex-Frau geschehen war. Seine Aussage in gebrochenem Deutsch klang wirr. Im Wesentlichen lief sie darauf hinaus, dass seine frühere Frau und die Tochter ihn provoziert hätten. "Verpiss Dich", habe das Mädchen zu ihm gesagt - so lasse er als Vater aber nicht mit sich reden.

Schon im Vorfeld des Verfahrens hatten Staatsanwaltschaft und Gericht Zweifel gehabt, ob der Mann wegen einer möglichen psychischen Erkrankung und übermäßigem Alkoholkonsum überhaupt schuldfähig ist. Deshalb war er aufgefordert worden, bei einem Psychiatrie-Facharzt vorstellig zu werden, der dann ein Gutachten erstellen sollte. Doch der 47-Jährige erschien nicht zu den beiden ihm genannten Terminen bei dem Arzt, der nun als Gutachter am Prozess teilnahm. Der Richter entschied kurzerhand, den Angeklagten aus dem Gerichtssaal heraus von der Polizei zur Begutachtung in die Fachklinik nach Marienheide bringen zu lassen. Der 47-Jährige wehrte sich dagegen vergebens.

Erst wenn das Gutachten des Psychiaters vorliegt, wird der Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung am Amtsgericht fortgesetzt. Damit es dann nicht wieder zu Verständigungsproblemen kommt, wird ein Dolmetscher hinzugezogen, denn es geht um viel in diesem Strafverfahren: Dem Mann droht eine Haftstrafe oder, je nach Einschätzung seiner Schuldfähigkeit, auch eine Unterbringung in der Psychiatrie.

(bn)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort