Kommentar Grob fahrlässig, ohne Rücksicht

Abgesehen von der strafrechtlichen Bewertung des Falles und den sicher anstehenden Schadensersatzforderungen: Wenn sich der Segler unverschuldet selbst in Gefahr bringt, ist das seine Privatsache.

Wenn er aber grob fahrlässig handelt und rücksichtlos in Kauf nimmt, dass Rettungskräfte ihr Leben aufs Spiel setzen, um ihn als vermeintlich vermisste Person aufzuspüren, bekommt der Großeinsatz am Sonntag eine ganz neue Dimension. Ein Anruf bei Polizei oder Feuerwehr hätte eine ganze Kette von Nachfolgereaktionen verhindern können.

Joachim Rüttgen

(RP)
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