Hückeswagen Große Liebe mit einem Schlussakt vor dem Strafrichter

Hückeswagen · Dass eine große Liebe vor Gericht endet, gehört angesichts der Fülle von Scheidungen zum Alltag. Dass ein Strafprozess den Schlussakt bildet, ist selten. So war's im Fall eines Paars aus Hückeswagen, der gestern vor dem Schöffengericht in Wipperfürth verhandelt wurde. Angeklagt war der 26-jährige Mann wegen sexueller Übergriffe - ein Verbrechen. Das Opfer, seine Ex-Freundin, war als Zeugin geladen.

Beide hatten sich als Jugendliche ineinander verliebt, waren lang miteinander glücklich. "Es war die erste große Liebe", sagten beide im Prozess aus. Doch die bekam einen Knacks, nachdem das Paar sich auf das Experiment eines Partner-Tauschs eingelassen hatte. In der Folge kam es in der gemeinsamen Wohnung zu zwei schwerwiegenden Vorfällen, die Teil der Anklage waren. Im ersten Fall hatte sich der Mann vor der auf dem Sofa schlafenden Freundin entkleidet, er hatte onaniert und in ihr Gesicht ejakuliert. Erst dabei erwachte die Frau - Schock und Ekel waren groß. Wochen später wiederholte sich der sexuelle Übergriff. Diesmal aber war die Frau früher wach geworden, so dass sie den Mann noch stoppen konnte.

Trotz der erniedrigenden Übergriffe blieb die 23-Jährige zunächst bei ihrem Freund, bis sie sich doch entschied, Schluss zu machen und auszuziehen. Tage später gab's noch einmal ein Treffen in der Wohnung, in der nur noch der 26-Jährige lebte. Er versuchte, sie zur Rückkehr zu ihm zu bewegen, bat sie darum, noch einmal Sex miteinander zu haben. Sie lehnte ab, er trug sie ins Schlafzimmer, es kam zum Streit. Sie verließ die Wohnung, nachdem er wieder zu sich gekommen war und sich entschuldigt hatte.

Erst Wochen später erstattete die 23-jährige Strafanzeige gegen den Ex-Freund. Den Grund benannte sie im Prozess so: Im Freundeskreis habe er sie als Lügnerin dargestellt. Ihr sei gesagt worden, sie solle doch Anzeige erstatten, wenn ihre Version stimme. "Und das habe ich dann eben getan!" Bei der Polizei erwähnte sie auch die beiden früheren sexuellen Übergriffe. Sie gestand der Hückeswagener gestern gleich zu Beginn ein - auch, um der Ex-Freundin die Aussage dazu zu ersparen. Die sexuelle Nötigung beim letzten Treffen bestritt er: "Ich habe keine Gewalt angewendet." Nach einem Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwältin und Verteidigung wurde das Verfahren in diesem Punkt eingestellt. Wegen der anderen beiden Übergriffe verurteilte das Schöffengericht den 26-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die ohne weitere Auflagen zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die relativ milde Strafe war auch darin begründet, dass der Mann nicht vorbestraft ist und ein geordnetes Leben bei geregelter Arbeit führt. Hinzu kam, dass seine Ex-Freundin ihn mehr ent- als belastete: "Wir haben uns inzwischen ausgesprochen. Er war meine große Liebe, ich will ihm nichts Böses." Bleibenden Schaden habe sie nicht erlitten. Das wurde in einer Verhandlungspause offensichtlich: Täter und Opfer lagen sich weinend in den Armen.

Auch wenn die Frau ihrer großen Liebe verziehen hat, waren seine sexuelle Übergriffe doch Straftaten, wie selbst der Verteidiger einräumte: "Das war nicht in Ordnung, es war sogar eine Sauerei. So verhält man sich einer Dame gegenüber nicht." Darauf verwies auch der Richter in der Urteilsbegründung: "Ihre Hemmschwelle ist niedrig, wenn es darum geht, sich über die Wünsche Ihrer Partnerin und die Grenzen, die sie setzt, hinwegzusetzen." Der 26-Jährige zeigte Reue: "Was ich gemacht habe, gehört sich nicht. Ich schäme mich dafür."

(bn)
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