Hückeswagen Hämmeraner Tankstellenräuber vor Gericht

Hückeswagen · Wegen räuberischer Erpressung in einem besonders schweren Fall muss sich jetzt ein 24-Jähriger vor dem Kölner Landgericht verantworten. Gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Komplizen soll der Angeklagte im März 2013 die Esso-Tankstelle in Hämmern überfallen haben. Wie schon bei der Verhandlung vor dem Wipperfürther Amtsgericht war der 24-Jährige geständig.

Er berichtete, dass er vorgeschlagen habe, einen Drogendealer zu überfallen, doch der sei nicht auffindbar gewesen. Spontan hätten sie sich entschieden, die Tankstelle auszurauben. Die Kassiererin habe geputzt, ihre Freundin am Tisch gesessen. Während der Komplize der Freundin eine Machete an den Hals hielt, bedrohte der Angeklagte die Kassiererin mit einer Schusswaffe.

Der Angeklagte berichtete von seiner Kindheit. Nach der Trennung seiner Eltern sei er zwischen den beiden hin- und hergerissen worden und schließlich im Heim gelandet. In dieser Zeit habe er begonnen, Drogen zu nehmen. Besonders Amphetamine, die dem Medikament Ritalin ähneln, das er als Jugendlicher bekam. Einen Schulabschluss schaffte er nicht, sondern jobbte als Kran- und Staplerfahrer. Zweimal war er in der Psychiatrie gelandet, einmal wegen Drogen, das andere Mal wegen eines Suizidversuchs.

Das Wipperfürther Amtsgericht hatte den Fall im Februar an das Landgericht verwiesen, weil es eine Strafe von mindestens fünf Jahren für notwendig erachtete. Eine geringere Strafe ist nur möglich, wenn das Gericht auf einen minder schweren Fall entscheiden würde. Das hatte das Amtsgericht jedoch abgelehnt und sich auf den Gutachter berufen, der eine suchtbedingte Tat ausgeschlossen hatte. Der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck ließ bei dem Prozess vor dem Landgericht durchblicken, dass es weitere Möglichkeiten gebe, zu einem minder schweren Fall zu kommen. Ein wichtiges Detail könnte sein, ob die Waffe bei dem Überfall geladen war. Der 24-Jährige bestreitet das, die Waffe war allerdings mit vollem Magazin bei seinem Komplizen gefunden worden.

Der Angeklagte hat inzwischen einen unbefristeten Arbeitsvertrag und lebt in einer festen Beziehung. Sein Verteidiger will daher für ihn entweder eine Bewährungsstrafe oder offenen Vollzug.

(RP)
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