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Hückeswagen Hängepartie im Missbrauchs-Prozess

Hückeswagen · Auch fünf Jahre nach der möglichen Tat gab es gestern kein Urteil im Fall eines Hückeswageners, dem Missbrauch von Minderjährigen vorgeworfen wird. Erneut erschien er nicht zur Gerichtsverhandlung. Nun wurde Haftbefehl beantragt.

Zum Katz-und-Maus-Spiel artet die Strafverhandlung gegen einen 49-jährigen ehemaligen Imbissbuden-Besitzer aus, der sich wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in vier Fällen schuldig gemacht haben soll. Vor dem Schöffengericht in Wipperfürth erschien der Angeklagte gestern zum wiederholten Mal nicht. Alle Verhandlungsbeteiligten, einschließlich der geladenen Zeugen, werden seit Jahren auf eine harte Geduldsprobe gestellt. Die ersten angezeigten Missbrauchsfälle liegen fünf Jahre zurück: 2011 und 2012 soll der Mann in Hückeswagen zwei Mädchen unter 14 Jahren sowie zwei weitere Mädchen unter 18 Jahren sexuell belästigt haben, während sie als Aushilfen in seinem Imbiss gearbeitet hatten.

In der ersten Verhandlung im Februar 2014 hatte die Ex-Frau des Angeklagten ausgesagt, er hätte sich ins Ausland abgesetzt. Das war auch ein Grund dafür, warum die Verhandlung erst zwei Jahre nach den möglichen Taten eröffnet werden konnte. Inzwischen lebt der 49-Jährige in Baden-Württemberg. Zur zweiten Verhandlung im Juni 2014 erschien er zwar vor Gericht, verhandelt wurde dennoch nicht: Das Gericht war damals der Auffassung, dass aufgrund der zu erwartenden Strafe ein Pflichtverteidiger bestellt werden muss.

Zum dritten Verhandlungstag im Januar 2016 hatte der Angeklagte um Terminverschiebung gebeten. Das Gericht erließ in Abwesenheit jedoch einen Strafbefehl. Es sah es als erwiesen an, dass der 49-Jährige die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen sexuell belästigt hatte.

Das Urteil lautete auf zwölf Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt für vier Jahre zur Bewährung. Dass der Mann die Haft nicht antreten muss, begründete das Gericht im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft damit, dass er weder vor den Taten noch in den Jahren danach wegen Sexualdelikten straffällig geworden sei. Seine Sozialprognose gilt laut Gutachten als gut, denn er hat neben einem festen Wohnsitz auch wieder eine Arbeitsstelle gefunden und lebt nach seiner gescheiterten Ehe mittlerweile mit einer neuen Partnerin zusammen. Zu den Bewährungsauflagen zählt eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro, die der Mann an einen gemeinnützigen Verein in Gummersbach bezahlen muss, der sich um minderjährige Missbrauchsopfer kümmert.

Rechtskräftig wurde der Strafbefehl jedoch bislang nicht. Der vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger legte fristgemäß Einspruch ein, weshalb nun zum vierten Mal das Schöffengericht samt Zeuginnen zur Verhandlung geladen waren. "Es ist meine Pflicht, gegen das Urteil Einspruch einzulegen, auch ohne Weisung des Mandanten", begründete der Anwalt. Der Kontakt zum Angeklagten sei schon vor dem erlassenen Strafbefehl abgebrochen.

Die Mädchen, die ihren Unmut über den nicht enden wollenden Verfahrensverlauf im Gerichtssaal deutlich zum Ausdruck brachten, waren am Ende ihrer Geduld. "Wie soll das denn jetzt weitergehen?", fragten sie den Richter. Dieser sah sich rechtlich nicht in der Lage, gegen den Einspruch des Pflichtverteidigers ein Verwerfungsurteil (s. Infokasten) zu fällen. Stattdessen beantragte der Staatsanwalt einen Haftbefehl. "Damit wird sichergestellt, dass der Angeklagte zur nächsten Verhandlung erscheint. Das kann aber wieder etwa drei Monate dauern", erläuterte der Richter den sichtlich genervten Zeuginnen sowie deren Angehörigen.

Durch den Haftbefehl ist der 49-Jährige nun in Zugzwang. Entweder zieht er den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück, dann wird die im Januar verhängte Bewährungsstrafe samt Geldbuße rechtskräftig. Tut er das nicht, muss er vor dem nächsten Verhandlungstermin in Haft. "Das Urteil wird in einer weiteren Verhandlung keineswegs milder ausfallen", kündigte der Staatsanwalt an.

(heka)
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