Hückeswagen Handy am Steuer - Gefahr im Verzug

Hückeswagen · Wer während der Fahrt sein Handy bedient, dessen Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr sinkt rapide. Die Kreispolizeibehörde startet jetzt eine Aufklärungsaktion. Bei der Aufklärung von Fahrerflucht steht Oberberg landesweit mit an der Spitze.

Konkrete Zahlen und darauf basierende Statistiken gibt es nicht, sicher ist aber: Unaufmerksamkeit gehört zu den Hauptunfallursachen auch im Oberbergischen Kreis. Und bedingt ist sie zunehmend dadurch, dass Kraftfahrer auch während der Fahrt ihr Handy nutzen. Das ist zwar verboten, wird in Deutschland aber, sofern es überhaupt auffällt, nach wie vor weniger hart geahndet als in anderen europäischen Ländern. Wer mit Handy am Ohr erwischt wird, während er ein Auto steuert, zahlt im Regelfall ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Für Radfahrer ist es übrigens mit 25 Euro noch "billiger".

"Die Handy-Nutzung während der Fahrt erfüllt uns zunehmend mit Sorge": Das betonte Kreisdirektor Klaus Grootens bei der Vorstellung der Verkehrsunfall-Statistik 2016 in Gummersbach. Erwiesen sei durch die Unfallforschung, dass die Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr rapide sinke, wenn während der Fahrt das Handy bedient wird, um zu telefonieren oder kurz Nachrichten zu lesen. Grootens: "Die Handy-Nutzung am Steuer ist in diesem Punkt vergleichbar mit einer Alkoholisierung des Fahrers zwischen 0,8 und 1,1 Promille." Der Unterschied: Wer betrunken Auto fährt, begeht eine Straftat, bezahlt im Regelfall eine Geldstrafe deutlich über 60 Euro und ist den Führerschein für Monate los.

Wie schwerwiegend die Handy-Nutzung die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr und damit die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt, sei allerdings weitgehend unbekannt "und ist in den Köpfen der Autofahrer noch nicht angekommen", sagte Grootens. Untersuchungen zufolge griffen zwei Drittel aller Kraftfahrer zumindest gelegentlich während der Fahrt zum Handy.

Die Kreispolizeibehörde beteiligt sich nun an einer Aufklärungsaktion der Polizei in ganz Nordrhein-Westfalen. Das Motto: "Lenk dich nicht app. Kein Handy am Steuer."

"Prädikat sehr gut": Wenn's um die Aufklärung von Fahrerflucht geht, steht die Polizei im Oberbergischen Kreis deutlich besser da als die meisten anderen Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen. In 1410 statistisch erfassten Fällen machten sich Kraftfahrer im vorigen Jahr in Oberberg aus dem Staub, nachdem sie zuvor einen Unfall verursacht hatten. Mehr als 57 Prozent der Fahrer machte die Polizei später ausfindig. Das ist die zweitbeste Aufklärungsquote landesweit und im Vergleich der 47 nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden. In ganz NRW lag die Aufklärungsquote bei nur 45,2 Prozent.

Bei vielen Fällen von Fahrerflucht geht es "nur" um Sachbeschädigungen. Schlimmer sieht es aus, wenn bei einem Unfall Menschen verletzt werden und der Verursacher das Weite sucht, ohne sich um den angerichteten Schaden und Verletzte zu kümmern. 52 Mal war das im vorigen Jahr im Oberbergischen Kreis der Fall, also gemessen an der Gesamtzahl vergleichsweite selten. Fast 85 Prozent dieser Fälle wurden aufgeklärt. Das entspricht der drittbesten Aufklärungsquote landesweit. Unabhängig davon, ob bei einem Unfall jemand verletzt wurde oder es lediglich bei Sachschaden geblieben ist: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern immer eine Straftat. Im Strafgesetzbuch heißt es dazu: "Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt (...), wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

(RP)
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