Hückeswagen Wollte Vater seinen Sohn wegen Erbschaftssteuer erschießen?

Hückeswagen · Vor dem Wipperfürther Amtsgericht standen sich am Freitag Vater und Sohn gegenüber. Der Anklage zufolge soll der Vater seinem Sohn mehrmals gedroht haben, ihn zu erschießen. Der Grund des Streits: Eine Erbschaftssteuer in Höhe von 9000 Euro jährlich aus dem Nachlass der verstorbenen Ehefrau und Mutter.

Geld macht nicht unbedingt glücklich, wie sich am Freitag im Prozess am Wipperfürther Amtsgericht zeigte. Im Gerichtssaal standen sich Vater und Sohn gegenüber — beide nicht aus ärmlichen Verhältnissen —, die in einen Streit um eine Erbschaftssteuer in Höhe von jährlich 9000 Euro aus dem Nachlass der verstorbenen Ehefrau und Mutter verfallen waren. So soll der Vater seinem erwachsenen Sohn mehrmals gedroht haben, ihn zu erschießen, wenn er die Zahlung nicht übernähme, hieß es in der Anklageschrift.

Endgültig eskalierte die Sache im Februar 2015 in dem Hückeswagener Unternehmen, in dem der Sohn des Angeklagten als Gesellschafter involviert ist. "Er hat mir mit seinem Wagen die Zufahrt versperrt und ist mir später ins Verwaltungsgebäude und in mein Büro gefolgt", berichtete der junge Mann in seiner einstündigen, detaillierten Aussage. "Die Bedrohung wurde immer massiver. Erst da wurde ich mir der Gefahr bewusst und habe Anzeige erstattet", fügte der Sohn hinzu, dem die Klärung des Familienstreits in der Öffentlichkeit offensichtlich sehr unangenehm war.

Einstweilige Verfügung: Vater durfte sich Sohn nicht nähern

Die Anklageschrift beinhaltete die Straftaten Nötigung, Verleumdung, üble Nachrede, Erpressung und Hausfriedensbruch. Nach dem Vorfall auf dem Firmengelände in Hückeswagen wurde gegen den Ruheständler eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach er sich seinem Sohn sechs Monate lang nicht nähern durfte. "Wir haben seitdem keinen Kontakt mehr", beteuerte der Angeklagte.

Seine Einlassung zu den Anklagevorwürfen ließ er von seinem Verteidiger verlesen. Demnach habe er nur sein Recht eingefordert. Zu einer Bedrohung sei es nicht gekommen. Gegenstand des Streits war das Erbe seiner verstorbenen Frau, die Anteile an der Firma besaß. Der geschätzte Pflichterbteil von 2,5 Millionen Euro verblieb auf dem Gesellschafterkonto und steht damit dem Unternehmen zur Verfügung. Daraus erhält der mittlerweile neu verheiratete Witwer eine monatliche, lebenslange Leibrente von 5000 Euro. "Hätte er das Geld rausgezogen, dann hätte die Firma wirtschaftliche Probleme bekommen", sagte sein Sohn.

Streit ums Geld dauert an

Aufgrund eines Berechnungsfehlers seitens des Finanzamts sei eine hohe Nachzahlpflicht aufs Erbe entstanden. Die Firma zeigte sich kulant und beschloss auf der Gesellschafterverhandlung im April 2014, die 9000 Euro pro Jahr Steuerschuld des Vaters dem Gesellschafterkonto des Sohnes zu entnehmen. Eine Dauerlösung war das jedoch nicht. Laut Zeugenaussage des Sohnes sei sein Vater immer wieder unzufrieden mit der Höhe der Leibrente gewesen. Die Erbschaftssteuer war ein ständiges Thema. "Seine Unzufriedenheit ist ständig gewachsen. Er sagte, ich hätte ihn um sein Geld beschissen", sagte der junge Mann.

Den eskalierenden Streit im Firmengebäude hatten mehrere Mitarbeiter beobachtet. Unter anderem hatte der Sicherheitsbeauftragte eingegriffen. Dieser war einer von fünf Zeugen am Amtsgericht, die jedoch nach der Aussage des Sohnes nicht mehr angehört wurden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft und mit Zustimmung des Angeklagten wurde das Verfahren für die Dauer von sechs Monaten vorläufig eingestellt. Als Auflage muss er 1000 Euro an das Kinderhospiz Olpe zahlen.

Abgeschlossen ist der Streit ums Geld damit aber wohl noch nicht. "Wir werden die Situation noch zivilrechtlich klären", kündigte der Verteidiger des Vaters an.

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