18.600 Euro gefordert Hückeswagener erhält gefälschten Haftbefehl

Hückeswagen · Eine Seniorin aus Hückeswagen hat einen dubiosen Betrugsbrief erhalten. Er war an ihren Mann adressiert und wurde angeblich von der Staatsanwaltschaft Frankfurt abgeschickt. Ihr Mann sollte 18.600 Euro Geldstrafe zahlen - andernfalls müsse er ins Gefängnis.

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Der Empfänger sieht sich mit Begriffen wie Vollstreckung, Erzwingungshaft und Ersatzfreiheitsstrafe konfrontiert - verbunden mit der Aufforderung, eine offene Geldstrafe über 18.600 Euro zu zahlen. Der Adressat erhält vom Absender - Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Rehm - letztmalig die Chance, den Betrag bis morgen, Freitag, zu zahlen oder eine Teilzahlung. Außerdem sei der Empfänger dazu verpflichtet, sich umgehend bei Sachbearbeiter Martin Koch unter einer Frankfurter Nummer zu melden. Andernfalls werde die Rechtssprechung unwiderruflich durchgeführt. "Sollten Sie die Zahlung nicht durchführen, müssen Sie sich am 29. September, zwischen 9 und 17 Uhr in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt stellen" heißt es in dem Schreiben.

Sabine Falk ging sofort zur Polizei und erstattete Anzeige. "Ich finde das heftig, wenn ältere Leute so ein Schreiben bekommen, zumal der Brief an meinen Schwiegervater gerichtet war, der seit vier Jahren dement ist", sagt die Hückeswagenerin. Für ihre Schwiegermutter sei das schon schrecklich genug - und jetzt auch noch dieser Brief. "Sie konnte zunächst nicht mehr sprechen, nicht mehr heulen, sie war völlig fertig", berichtet Sabine Falk.

Polizeipressesprecher Michael Tietze spricht von einer "gängigen Masche" der Täter. Landesweit lägen mittlerweile 40 Fälle vor, auch im Namen der Staatsanwaltschaft Berlin wurden solche Briefe losgeschickt. Sein Tipp: Wer einen solchen Brief erhält, sollte sofort die Polizei einschalten, Anzeige erstatten, auf keinen Fall zurückrufen oder gar eine Zahlung leisten. "Gerade ältere Menschen werden für diese Masche gezielt ausgesucht", sagt er. Immer mal wieder seien falsche Briefe von Staatsanwaltschaften, Behörden und Gerichten im Umlauf.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat eine Warnung vor den Schreiben veröffentlicht und weist darauf hin, dass derartige "Haftbefehle" fingiert seien. "Es handelt sich um Totalfälschungen", schreibt Oberstaatsanwältin Nadja Niesen. Die Staatsanwaltschaft habe Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges und der Urkundenfälschung aufgenommen, denn die Absender arbeiten mit dem Briefkopf der Staatsanwaltschaft Frankfurt.

(RP)
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