Hückeswagen Hückeswagen steht im Mittelpunkt bei Swaps-Prozess vor dem BGH

Hückeswagen · Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe fällt jetzt ein Grundsatzurteil zu den Zins-derivatgeschäften. Heute, 10 Uhr, beginnt der Prozess der Stadt gegen die EAA.

Eine besondere Dienstfahrt liegt hinter Bürgermeister Dietmar Persian. Denn heute wird er das Schloss mit dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe tauschen; gestern Abend war er bereits ins Badische gefahren. Heute beginnt dort die mündliche Verhandlung im Rechtsstreit der Stadt Hückeswagen mit der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) als Bad Bank und Rechtsnachfolgerin der zerschlagenen WestLB (Westdeutsche Landesbank).

Die Materie ist finanztechnisch hoch komplex - auf einen einfachen Nenner gebracht sieht es so aus: Die Stadt hatte Mitte der 2000er Jahre unter dem damaligen Bürgermeister Uwe Ufer auf Empfehlung der damaligen schwarz-gelben Landesregierung kommunale Kredite mit so genannten Swap-Geschäften verknüpft. Ziel dieser hoch spekulativen Geschäfte war es, weniger Zinsen für die Kredite zahlen zu müssen. Das hat zwischen 2005 und 2008 funktioniert. Denn zu diesem Zeitpunkt war das Verhältnis vom Euro zum Schweizer Franken aus Sicht der Stadt gut - und auf diesem Währungsverhältnis basiert das Swap-Geschäft.

Mit der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise kam die Wende: Der Euro sank spürbar im Verhältnis zum Schweizer Franken, die Stadt rutschte in die Verlustzone - vorerst nur auf dem Papier. Dort steht ein sogenannter Drohverlust von zirka 20 Millionen Euro. Hückeswagen ist kein Einzelfall: Bundesweit hatten 1556 Kommunen und 1104 kommunale Versorgungsunternehmen sogenannte Rahmenverträge über derivative Finanzgeschäfte mit Banken abgeschlossen.

Die bisherigen Prozesse hatte die Stadt gewonnen. Vor dem Landgericht Köln obsiegte sie vor drei Jahren zu 94 Prozent. Immerhin waren die Richter bei ihrer Urteilsfindung von schweren Beratungsfehlern, begangen von den Bankern der WestLB, ausgegangen. Das Oberlandesgericht Köln ging im August 2014 aber weiter: Dort obsiegte die Stadt zu 100 Prozent. Demnach sollte die Stadt Hückeswagen auch die restlichen 1,35 Millionen Euro plus Zinsen - zusammen schätzungsweise 1,6 Millionen Euro - von der EAA zurückbekommen. Dagegen legte diese aber Berufung ein - und die wird nun morgen in Karlsruhe verhandelt. Nicht nur die Hückeswagener Augen richten sich auf den Prozess vor dem BGH, denn sein Urteil wird als wegweisend gewertet.

In einer Pressemitteilung der Münchner Kanzlei Rössner Rechtsanwälte, die die Schloss-Stadt in dem Prozess vertritt, heißt es rückblickend: "In einer auffallenden Parallelität zu hohen Verlusten der ehemaligen WestLB im Jahr 2007 setzten umfassende Aktivitäten der ehemaligen WestLB zur Empfehlung ,toxischer' Finanzderivate in Form sogenannter Swaps ein. Dabei hatten diese Geschäfte von ihrer Struktur und von ihrem Risikogehalt nichts mehr mit den bereits schon vorher von Städten abgeschlossenen (und sinnvollen) Swap-Geschäften zur Zinssicherung oder -optimierung gemein." Die als Zins-Swaps zur angeblichen Zinsoptimierung empfohlenen Produkte seien in einer für Kunden nicht erkennbaren Form mit Optionsstrukturen hinterlegt gewesen, daraus resultierend mit hohen Risiken verbunden und insofern als Swap falsch etikettiert.

Gemeinden, Städte und Kreise in NRW ließen sich laut der Kanzlei im Vertrauen auf die Empfehlungen der WestLB auf diese Geschäfte ein. "Sie erkannten weder den konkreten Hintergrund in der veränderten Struktur der Geschäfte noch die Motivation bei der ehemaligen WestLB zur Empfehlung der Geschäfte." Denn mit dem Verkauf derartiger Produkte erwirtschaftete die Landesbank Gewinne in einer dreistelligen Millionenhöhe, die - wegen hoher Verluste aus anderen Geschäften - zum richtigen Zeitpunkt kamen.

(RP)
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