Hückeswagen Hückeswagener zweifelt das Parkverbot im Island an

Hückeswagen · Viele Parkmöglichkeiten bietet der obere Teil der Islandstraße nicht. Dieses Problem hat sich nach der Eröffnung des Kultur-Haus Zach nicht gebessert. Für Konzertbesucher, ebenso wie für Schüler und Eltern der Musikschule, ist das Parken in unmittelbarer Nähe kaum möglich.

Immer wieder werden dort Autos im ausgeschilderten Halteverbot abgestellt. Die Stadt verteilt in diesem Fall auch Knöllchen. Gegen das Bußgeld von 15 Euro wehrte sich nun ein Hückeswagener vor der Richterin am Wipperfürther Amtsgericht. Er zweifelte nicht nur das Halteverbot in diesem Bereich an, sondern stellte auch gleich die gesamte Umwidmung des Straßenabschnitts in Frage. Im Jahr 2003 wurde die obere Islandstraße von einer Fußgängerzone in eine öffentliche Verkehrsstraße umgewandelt. "Die Straße ist an dieser Stelle nur sechs Meter breit. Hier darf das Straßenverkehrsrecht gar nicht angewendet werden", sagte der Hückeswagener, der aus Prinzip nicht bereit war, das Bußgeld zu zahlen. Bei einer Verkehrsstraße müsse die Fahrbahn optisch vom Gehweg getrennt werden. "Das ist hier nicht der Fall", sagte der 66-Jährige. Er kündigte an, mit dem Fall vor die EU-Kommission ziehen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft am Verwaltungsgericht soll nun ermitteln, ob die Umwidmung rechtens ist. Das Verfahren ist anhängig.

Ein Mitarbeiter des Hückeswagener Ordnungsamts verfolgte die Verhandlung als Zuschauer. Die Straßenverkehrsbehörde in Gummersbach habe seiner Aussage nach die Straße und das Halteverbot bereits geprüft und für rechtens befunden. "Für uns gilt dort die Straßenverkehrsordnung. Aber wie sollen wir jetzt in Zukunft mit Falschparkern umgehen?", fragte er die Richterin.

Diese stellte klar: "Solange das Schild dort steht, ist es auch zu beachten. Bis diese Entscheidung gekippt ist, ist der Bußgeldbescheid rechtens." Dennoch gewährte sie dem Falschparker eine Frist, um die Möglichkeit zu erhalten, die Sachlage am Verwaltungsgericht in Köln zu klären. Aus diesem Grund vertagte sie die Verhandlung auf den 20. April. "Das ist ein Entgegenkommen. Wenn Sie sich weiter nicht an das Halteverbot halten, müssen Sie mit weiteren Bußgeldbescheiden rechnen", warnte die Richterin.

Sollte der Hückeswagener vor dem Verwaltungsgericht Erfolg haben, hätte das Folgen für die Stadt. Der 66-Jährige spekuliert auf die Rückzahlung aller Bußgeldbescheide seit 2003. "Was meinen sie, wie viele Leute seitdem da ein Protokoll gekriegt haben?", fügte der Mann seinen Ausführungen hinzu.

(heka)
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