Hückeswagen Jetzt im Herbst gehört es dazu, vor der eigenen Haustür zu kehren

Hückeswagen · So golden der Herbst auch sein mag, stellen doch herabgefallenes Herbstlaub, Eicheln und Kastanien auf den Straßen eine Gefahr für Fußgänger dar. "Grundstückseigentümer haben die Verkehrssicherung zu beachten und grundsätzlich das Laub zu entfernen": Darauf verweist der Ortsvorsitzende von Haus & Grund, Rechtsanwalt Ralph Haberstroh.

Die meisten Kommunen haben die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Die Verkehrssicherungspflicht betrifft dabei den Eigentümer bei jeglichen Gefahrenquellen für Fußgänger: So kann ein mit Laub bedeckter Gehweg gerade bei Regen sehr rutschig werden. Laub, das von den eigenen Bäumen auf den öffentlichen Gehweg gefallen ist, sollte daher auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden. Anfallendes Laub von Bäumen im öffentlichen Straßenraum wird in der Regel vom Bauhof beseitigt. "Dieses Laub müssen die Eigentümer regelmäßig nur zu Haufen zusammenfegen, so dass Straßenrinnen und Gullys nicht verstopfen", sagt Haberstroh.

Allerdings müssen auch die Verkehrsteilnehmer im Herbst mit Gefahren rechnen. So sei es den Anwohnern nicht zuzumuten, die Verkehrsflächen ständig laubfrei zu halten. Wurde nachgewiesen, dass regelmäßig und gründlich gereinigt wurde, haftet der Grundstückseigentümer bei Schäden nicht. "Fußgänger können laubfreie Gehwege nur zwischen 7 und 20 Uhr erwarten", stellt der Rechtsanwalt klar.

Auch Dritte, wie etwa Mieter, können das Laubfegen übernehmen. Das muss allerdings vorab vertraglich vereinbart worden sein, um die Haftung entsprechend zu regeln. "Auch in diesem Fall bleibt der Eigentümer zur Überwachung verpflichtet, zumal der Mieter nicht jeden Tag nachkehren muss", betont Haberstroh. Für Gebäude mit Eigentumswohnungen gilt, dass alle Wohnungseigentümer gemeinsam verpflichtet sind, das Laub vor dem Anwesen zu entfernen. Haberstroh: "Ein verunglückter Fußgänger kann sich mit Schadenersatzansprüchen wahlweise an die Eigentümergemeinschaft oder aber auch gegen einzelne Eigentümer wenden, die jeweils in Höhe ihres Miteigentumsanteils haften."

Wer weitere Informationen zu diesem Thema benötigt, kann sich von Haus & Grund Hückeswagen unter Tel. 92420 beraten lassen.

(büba)
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