Hückeswagen Kaum noch jugendliche Komasäufer in der Stadt

Hückeswagen · Seit einigen Jahren schon gilt in der Hückeswagener Innenstadt ein Alkoholverbot. Da das Verbot konsequent durchgezogen und regelmäßig kontrolliert wird, ist auch die Zahl der Jugendlichen, die wegen übermäßigen Alkoholkonsums in einer Klinik behandelt werden müssen, in Hückeswagen zurückgegangen.

 Seit dem Alkoholverbot in der Innenstadt sind kaum noch betrunkene Jugendliche zu sehen.

Seit dem Alkoholverbot in der Innenstadt sind kaum noch betrunkene Jugendliche zu sehen.

Foto: BM-Archiv

Damit bestätigt die Stadt einen landesweiten Trend. Roland Kissau vom Ordnungsamt hat zwar keine genauen Statistiken vorliegen, sagt aber: "Das Thema ist bei uns kein Problem mehr. Die Zahl der jugendlichen Komasäufer ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen."

Nach Informationen der gesetzlichen Krankenversicherung DAK-Gesundheit wurden 2014 in Nordrhein-Westfalen 5122 Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus gebracht. Bislang unveröffentlichten Zahlen des Statistischen Landesamts (it.nrw) zufolge sank die Zahl der Betroffenen im Vergleich zu 2013 damit um 2,8 Prozent. Dabei war die Zahl der männlichen Komasäufer im Alter zwischen zehn und 20 Jahren mit 2928 deutlich höher als die der Mädchen (2194). Einzig bei den Zehn- bis 15-Jährigen in NRW gab es keinen Rückgang: Hier waren es zwölf Betroffene mehr als im Jahr zuvor.

Hans-Werner Veen, Landeschef der DAK-Gesundheit in NRW, ist zufrieden: "Der Trend hat sich positiv fortgesetzt, das ist sehr erfreulich. Ich hoffe, dass wir diese Entwicklung mit unserer Präventionsarbeit stabilisieren." Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Krankenkasse 2016 die Aufklärungskampagne "bunt statt blau - Kunst gegen Komasaufen" in Nordrhein-Westfalen fort.

Bereits 2009 hatten Rat und Verwaltung in Hückeswagen auf zunehmend störende Trinkgelage in der Stadt reagiert. Nach Mehrheitsbeschluss des Stadtrats wurde die "Straßenordnung der Stadt Hückeswagen" beschlossen. Seitdem ist es in der gesamten Innen- und Altstadt verboten, "alkoholische Getränke jedweder Art zu konsumieren" und sie "mit sich zu führen, wenn aufgrund konkreter Umstände die Absicht erkennbar ist, diese im Geltungsbereich der Verordnung konsumieren zu wollen".

Das Alkoholverbot gilt auch auf allen Spielplätzen, Schulhöfen und Kindergartengeländen im Stadtgebiet. Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit einem Platzverweis und einem Bußgeld rechnen.

(sb)
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