Hückeswagen Keine Auswirkungen durch neue Swaps-Urteile des BGH

Hückeswagen · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Rechtsstreit um kommunale, hochriskante Zinswetten (Swaps) fünf Urteile gegen die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) aufgehoben. Die Richter verwiesen die Fälle an das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zurück und betonten erneut, dass die Vorinstanz in jedem Einzelfall über die Frage der Kausalität Beweis zu erheben hat. Auch der Rechtsstreit zwischen der Stadt Hückeswagen und der EAA als Nachfolgerin der WestLB geht zurück ans OLG Köln. Das hatte der BGH im März entschieden.

Während die EAA ihre Position durch die neuen Entscheidungen gestärkt sieht, zeigte sich Bürgermeister Dietmar Persian schon im März optimistisch. "Das BGH hat sehr positive Signale für uns gesetzt. Es hat festgestellt, dass die WestLB ihre Beratungspflicht verletzt hat", sagte er.

Die neuen Urteile des BGH haben an dieser Auffassung nichts geändert, bestätigt Kämmerin Isabel Bever. "Die Urteile bringen für uns keine neuen Erkenntnisse und haben auch keine Auswirkungen", sagte sie. Sie hofft auf ein baldiges Grundsatzurteil. Der BGH-Senat hatte das Urteil des OLG Köln im Berufungsverfahren vom August 2015, in dem die Stadt zu 100 Prozent obsiegt hatte, wieder aufgegriffen und den Rechtsstreit an die Kölner Richter zurückverwiesen.

Die mündliche Verhandlung in Karlsruhe war nötig geworden, weil die EAA gegen das OLG-Urteil Berufung eingelegt hatte. Die Richter des BGH hatten festgestellt, dass die WestLB den damaligen Bürgermeister Uwe Ufer nicht über den negativen Marktwert und auch nicht über dessen Höhe in Kenntnis gesetzt hätte. Das OLG hatte es aber nach Meinung der Karlsruher Richter versäumt, Ufer im Prozess zu fragen, ob er den Vertrag unterschrieben hätte, hätte er davon gewusst. Dazu stellte Persian im März klar: "Das hätte er nicht." Daher wird sein Vorgänger in einem Prozess wohl aussagen müssen.

Ob der Wunsch von Persian in Erfüllung geht, dass noch im Laufe dieses Jahres eine Entscheidung fällt, bleibt offen. "Wir warten auf einen neuen Termin, den das OLG festsetzen muss, es ist aber noch völlig unklar, wann das sein wird", sagte Isabel Bever.

Sollte die Stadt in Köln erneut zu 100 Prozent siegen, würden 1,6 Millionen Euro - 1,3 Millionen Zahlungen der Stadt an die EAA plus Zinsen - an den städtischen Haushalt zurückfließen. Dazu würden die erheblichen Rechtsanwaltskosten erstattet. "Und wir müssten keine weiteren Zahlungen mehr leisten", sagte Bürgermeister Persian.

(RP)
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