Mord in Wipperfürth Staatsanwalt fordert lebenslange Haft

Köln · Im Revisionsprozess gegen einen 24-jährigen Hückeswagener, der im August 2015 auf dem Wipperfürther Marktplatz einen Taxifahrer erstochen hatte, wurden gestern am Landgericht Köln die Plädoyers gehalten. Das Urteil folgt am Freitag.

 Am Tag nach der Tat hatten Menschen Blumen am Markt niedergelegt.

Am Tag nach der Tat hatten Menschen Blumen am Markt niedergelegt.

Foto: Hertgen, Nico

Mit 20 Messerstichen in den Oberkörper hatte der heute 24-Jährige am Abend des 16. August 2015 auf dem Wipperfürther Marktplatz einen 63-jährigen Taxifahrer aus Much getötet. In erster Instanz war der gebürtige Hückeswagener dafür im Juni 2016 zu elf Jahren und drei Monaten Haft wegen Totschlags verurteilt worden. In der Revisionsverhandlung muss die 21. Große Strafkammer nun klären, ob es sich doch um Mord handelt (siehe Info-Kasten). Gestern hielten sowohl Staatsanwalt als auch die Anwältin der Nebenkläger und die Verteidigerin des 24-Jährigen ihre Abschlussplädoyers. Während die Anklage lebenslänglich wegen Mordes forderte, plädierte die Verteidigung auf Totschlag. Beide sahen jedoch das für eine Anklage wegen Mordes wichtige Merkmal der Heimtücke als gegeben an.

Doch während sowohl Staatsanwalt als auch Nebenklage betonten, dass zudem das weitere Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht gegeben sei, sah die Verteidigerin bei ihrem Mandanten weder diese noch eine Tötungsabsicht. Zudem hob sie die Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten hervor: "Die verminderte Schuldfähigkeit ist sowohl durch Alkohol- und Betäubungsmittelabusus (-missbrauch; Anm. d. Red.), als auch durch die bipolare Störung meines Mandanten nicht auszuschließen." Zudem sagte sie: "Er ist kein Mann vieler Worte - aber ich sage dies hier für ihn, falls er es nicht in seinen letzten Worten selbst noch sagen möchte: Er bereut die Tat zutiefst."

Fast eineinhalb Stunden hatte zuvor der Staatsanwalt alle Facetten und Bereiche der Beweislage dargelegt. "Die Fakten sind unbestritten und wurden schon in der ersten Verhandlung vor dem Landgericht geklärt - damals auch, im Gegensatz zu dieser Verhandlung, mit Einlassungen durch den Angeklagten", sagte er. Damit sei die äußere Perspektive der Tat klar. Schwieriger sehe es da schon bei der inneren Perspektive, der Sichtweise des Angeklagten, aus. In seinem Plädoyer ging der Staatsanwalt auf die Merkmale ein, die eine Verurteilung wegen Mordes möglich machten. "Der Angeklagte muss erkannt haben, dass er Handlungen vornehmen wird, die den Tod des Opfers zur Folge haben können", betonte er.

Das Mordmerkmal der Habgier sei ihm als einziges nicht mit Sicherheit zur Last zu legen: "Dazu müsste man dem Angeklagten in den Kopf gucken können", sagte der Staatsanwalt. Das Merkmal der Heimtücke sei hingegen in jedem Fall vorhanden gewesen: "Die Attacke geschah aus einer ganz normalen, ja sogar friedlichen und kooperativen Stimmung heraus. Das belegen Zeugenaussagen", hielt der Staatsanwalt fest. Die Heimtücke habe auch der Angeklagte erkennen müssen. Zur Tat sei es zudem erst gekommen, als das Opfer vorgeschlagen habe, dass die beiden zur Polizei müssten, weil der Angeklagte seine offene Rechnung für die Taxifahrt nicht begleichen könne.

Für die Staatsanwaltschaft sei auch die verminderte Schuldfähigkeit nicht gegeben: "All die Angaben zur Persönlichkeitsstruktur, zu vermeintlichen Störungen, reichen nicht aus, um von verminderter Schuldfähigkeit zu sprechen", sagte der Staatsanwalt. Dem schloss sich die Vertreterin der Nebenklage an. "Ich sehe ebenfalls keinerlei Anzeichen für verminderte oder nicht vorhandene Steuerungsfähigkeit des Angeklagten", sagte sie. Zum Abschluss ihres Plädoyers hob sie noch einmal die Folgen für die Angehörigen hervor: "Wir müssen hier über einen jungen Mann urteilen. Aber seine Tat hatte schwerste Folgen für die Frau und die drei Kinder des Opfers." Die Anwältin betonte: "Es war eine gemeingefährliche Tat, vor der die Allgemeinheit geschützt werden muss." Daher forderte auch sie lebenslange Haft.

Der Angeklagte wollte sich nicht mehr äußern. Die 21. Große Strafkammer des Landgerichts Köln muss nun über das Strafmaß entscheiden. Das Urteil wird am Freitag verkündet.

(wow)
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