Hückeswagen Kölner Teller bleiben der Friedrichstraße erhalten

Hückeswagen · Sie sind klein, knubbelig und silbern, doch beliebt sind sie bei Autofahrern und vor allem Anwohnern der Friedrichstraße nicht gerade: die Kölner Teller. Im Juli 2012 waren sie in mehreren Reihen auf die Fahrbahn aufgeklebt worden.

Ziel der Stadtverwaltung war und ist es, den Schleichverkehr durch die Altstadt zu unterbinden. Während sie davon ausgeht, dass die Verkehrsberuhigung funktioniert, sind Anwohner von dem ständigen Geklapper genervt, wenn die Autos über die Metallteller fahren.

In der jüngsten Ratssitzung hatte daher ein Anwohner die Verwaltung gebeten, Alternativen zu den Kölner Tellern zu überprüfen. Auch vor dem Hintergrund der Kosten bei notwendigen Erneuerungen. Das hat sie gemacht und ist zu dem Ergebnis gekommen: "Die Kölner Teller sind in der Tat die wirtschaftlichste Variante zur Verkehrsberuhigung einer Straße", heißt es in den Unterlagen für die Sitzung des Bauausschusses am Donnerstag, 22. Oktober (17 Uhr, großer Sitzungssaal im Schloss). Die Teller würden mit einem speziellen Haftkleber auf der Straßenoberfläche befestigt, so dass sie nach einem möglichen Losreißen, etwa durch einen Schneepflug, schnell wieder angeklebt werden könnten. Zudem bestünden sie aus stabilem Metall.

"Preislich befinden sie sich im Rahmen von Kunststoffschwellen", schreibt die Verwaltung. Diese bestehen aus mehreren Elementen, die aneinandergesteckt werden müssen, "so dass bei einem möglichen Kontakt mit einem Räumschild die komplette Schwelle losgelöst bzw. beschädigt wird". Vor allem die Steckverbindungen könnten dabei schnell beschädigt werden. Eine Wiederverwendung der einzelnen Elemente wäre somit nicht mehr möglich.

In der Ratssitzung hatte der Anwohner die Verwaltung zudem um eine Begutachtung der Verkehrsschilder an der Friedrichstraße gebeten. Er regte an, einige Schilder, die die Parkregelung betreffen, doch zu entfernen. Die Reduzierung der Verkehrsschilder an der oberen Friedrichstraße kommt jedoch nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt und der Kreispolizeibehörde nicht in Betracht, stellt die Verwaltung klar. Ihre Begründung: "Da für die verschiedenen Teilbereiche dieser Straße unterschiedliche Parkregelungen gelten - teilweise mit und ohne Parkscheibe, Parken nur in gekennzeichneten Flächen, Schwerbehindertenparkplatz -, ist die unterschiedliche Beschilderung für die jeweiligen Bereiche zwingend erforderlich und wurde so auch von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet."

(büba)
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