Hückeswagen/Oberberg Kreis muss für einige Awo-Kitas neue Träger suchen

Hückeswagen/Oberberg · Hiobsbotschaft aus dem Kreishaus: Die finanziellen Probleme der Arbeiterwohlfahrt (Awo) sind so groß, dass der Wohlfahrtsverband zum Sommer bis zu acht seiner 19 Kindertagesstätten an den Kreis zurückgeben muss. Das Kreisjugendamt ist für neun Kommunen im Oberbergischen Kreis zuständig - unter anderem für Hückeswagen. In der Schloss-Stadt betreibt die Awo zwei Familienzentren: den Margarete-Starrmann-Kindergarten, Montanusstraße, und den Johanna-Heymann-Kindergarten, Blumenstraße.

Hintergrund für die Ankündigung der Awo, einen Teil ihrer Kindertagesstätten und/oder offenen Ganztagsschulen abstoßen zu müssen, sind die Tarifabschlüsse im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (die BM berichtete). Die im September von der Gewerkschaft Verdi erstrittenen deutlichen Gehaltssteigerungen für die Erzieher bringen den Träger in arge finanzielle Bedrängnis. Konkret geht es um einen jährlichen Betrag von etwa 870.000 Euro - diese Mehrkosten müsste die Awo für 579 Beschäftigte aufbringen.

Dr. Jorg Nürmberger, Gesundheits- und Sozialdezernent des Kreises, berichtete von einem Gespräch, dass der Kreis mit der Awo geführt hat. Das Ergebnis: "Die finanziellen Sorgen der Awo sind begründet, die Schieflage durch die Tarifabschlüsse vorhanden, und die Ankündigung, Einrichtungen abgeben zu müssen, nachvollziehbar", sagte er im Gespräch mit unserer Redaktion. Welche Einrichtungen betroffen sind, weiß Nürmberger allerdings noch nicht. Gestern Abend gab's eine Betriebsversammlung der Awo, bei der die Mitarbeiter informiert wurden. Ergebnisse lagen bis Redaktionsschluss nicht vor.

Dass der Kreis Einrichtungen zurücknehmen muss, bezeichnet der Dezernent als "Hammer". "Aber ich kann das verstehen", sagt er. Da die Tarifsteigerungen auch rückwirkend fürs zweite Halbjahr 2015 gezahlt werden müssen, seien auch die Rücklagen aufgebraucht. Nürmberger ist froh, dass dem Kreis jetzt noch genügend Zeit bleibt, neue Träger zu suchen.

Der Kreis habe drei Möglichkeiten: 1. mit bekannten Trägern Gespräche führen; 2. ein überregionales Interessenbekundungsverfahren starten (wobei geklärt werden muss, ob privatgewerbliche Anbieter in Frage kommen, bei denen der Kreis weniger Einfluss auf die inhaltliche Arbeit hat); 3. er übernimmt Einrichtungen in eigener Trägerschaft. Das aber hätte enorme logistische, organisatorische und finanzielle Folgen. "Wir müssen eine Form für die Trägerschaft finden - als Eigenbetrieb oder Abteilung des Kreisjugendamtes."

(RP)
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