Hückeswagen Kunden online übers Ohr gehauen

Hückeswagen · Schlampig sei er wohl gewesen, einen Betrug habe er aber nie geplant: Das beteuerte ein 31-Jahre alter Hückeswagener jetzt im Prozess vor dem Amtsgericht in Wipperfürth. Weil die Staatsanwaltschaft das anders bewertet hatte, musste der arbeitslose Einzelhandelskaufmann sich vor dem Strafrichter wegen eines Computer-Betrugs verantworten. Der gehört inzwischen zu den Alltagsdelikten an den Amtsgerichten im Land.

Im September hatte der Mann im Internet über Ebay-Kleinanzeigen einen Flachbildschirm angeboten. Schnell fand sich ein Kunde, der wenige Tage später auch die für den Fernseher geforderten 215 Euro auf das Konto des Hückeswageners überwies. Der dachte aber gar nicht daran, dem Kunden im Gegenzug die Ware zu übergeben. Stattdessen verkaufte er den Fernseher ein zweites Mal an einen anderen Interessenten. Die zuvor überwiesenen 215 Euro hat der um den Bildschirm geprellte erste Kunde bis heute nicht zurückerhalten.

"Bei allem Respekt, aber was mir hier vorgeworfen wird, stimmt so nicht", erklärte der 31-Jährige nun nach dem Verlesen der Anklageschrift. Die Verhandlungen mit dem ersten Kunden hätten sich einfach schwierig gestaltet, "das war ein großes Kuddelmuddel". Am Ende habe er es dann "verschlampt", das Geld zurückzuüberweisen: "Das war dumm, aber doch kein Betrug!"

Das sah der Richter allerdings anders, zumal er Einsicht in die Kontoauszüge des Mannes genommen hatte: Demnach war das Geld für den Fernseher schon drei Tage nach dem Einstellen der Kleinanzeige ins Netz auf dem Konto des Hückeswageners eingegangen. "So groß kann der Kuddelmuddel also nicht gewesen sein", schloss der Richter. Der 31-Jährige habe das Geld am selben Tag noch abgeholt. Offenbar habe er es zur Mitte des Monats dringend gebraucht, da mit der nächsten Zahlung vom Jobcenter erst Wochen später zu rechnen gewesen sei. "Da haben Sie dann eben für einen Fernseher zweimal kassiert, um an Geld zu kommen", hielt er dem Angeklagten vor. Erschwerend komme hinzu, dass der Hückeswagener den Schaden bis heute nicht wiedergutgemacht hat.

Das wird er nun schleunigst nachholen - und überdies von seinen Einkünften aus Hartz IV auch noch 300 Euro an die Staatskasse zahlen müssen. Entsprechend dem Antrag des Staatsanwaltes verurteilte der Richter den bis dahin nicht vorbestraften Mann zu dieser Geldstrafe. In der Urteilsbegründung machte er dem Hückeswagener klar: "Es mag ja sein, dass Sie nicht von Anfang an vor hatten, den Kunden übers Ohr zu hauen - getan haben Sie aber genau das. Und das ist der klassische Fall von Computer-Betrug."

(bn)
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