Hückeswagen Ladendiebstahl als "Mutprobe unter Freunden"

Hückeswagen · Eine Dummheit hat einem 18-Jährigen 40 Sozialstunden eingebracht. Das Gericht verließ er erleichtert.

Im Sommer vorigen Jahres hatte ein heute 18-jähriger Hückeswagener seinen Schulabschluss gemacht, danach zwei Ausbildungen kurz hintereinander abgebrochen und in der Folge viel Zeit gehabt, gemeinsam mit Freunden, die ihm nicht gerade gut taten, dumme Ideen auszuhecken und auch in die Tat umzusetzen. Wegen einer davon musste er sich nun vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verantworten. Die Anklage legte dem jungen Mann einen Ladendiebstahl zur Last: An einem Tag im Oktober hatte er in einem Drogeriemarkt in der Innenstadt Duschgel, Deospray und Kondome im Gesamtwert von knapp über 30 Euro gestohlen. Ein Ladendetektiv ertappte den 18-Jährigen auf frischer Tat.

Vor Gericht versuchte der Angeklagte nun gar nicht erst, Ausflüchte vorzubringen und die Tat zu leugnen: "Ich stehe dazu, dass ich da richtig Scheiße gebaut habe. Und es tut mir echt leid", sagte er gleich zu Beginn. Auf die Frage des Richters, was er denn damals mit gleich sieben Dosen Deo-Spray und den übrigen Dingen habe anfangen wollen, antwortete der 18-Jährige: "Ich war irgendwie in ein blödes Umfeld geraten und hatte schlechten Umgang mit falschen Freunden." Die hätten ihn zu dem Diebstahl angestiftet. Er hätte so eine Art Mutprobe sein sollen, um in der Gruppe anerkannt zu werden.

Die Namen der falschen Freunde wollte der 18-Jährige allerdings auf Nachfragen des Richters nicht nennen. Er versicherte aber: "Ich habe mit denen seitdem nichts mehr zu tun, da gibt es keinen Kontakt mehr." Er habe sich inzwischen auch einen neuen Ausbildungsplatz gesucht, im Sommer könne er die Lehre bei einer Hückeswagener Firma beginnen. Einen Job, um die Zeit bis dahin zu überbrücken, habe er aber noch nicht gefunden. Für den Lebensunterhalt und ein kleines Taschengeld sorgen die Eltern, bei denen der 18-Jährige noch lebt.

Entsprechend der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe legte der Strafrichter bei Beurteilung des Falles das Jugendstrafrecht zugrunde und folgte dem Antrag des Staatsanwaltes: Er verwarnte den bis dahin nicht vorbestraften jungen Mann wegen des Diebstahls und machte ihm zur Auflage, 40 Sozialstunden nach Weisung des Jugendamtes abzuleisten. Zeit genug habe er dazu ja bis zum Beginn seiner Ausbildung. Mit auf den Heimweg gab der Richter dem 18-Jährigen eine deutliche Warnung: "Sollte so etwas noch einmal passieren, werden Sie hier wie ein Erwachsener verurteilt - und das bedeutet bei Diebstahl entweder eine spürbare Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. So billig wie heute kommen Sie also nicht noch einmal davon."

Der Hückeswagener nahm des Richterspruch an: "Da wird nichts mehr passieren - und ich bin einverstanden und zufrieden mit dem Urteil, vielen Dank!" Sichtlich erleichtert machte sich der 18-Jährige aus dem Gerichtssaal auf den Heimweg. Sollte er die ihm auferlegten Sozialstunden nicht ableisten, drohen ihm ein sogenannter Ungehorsamsarrest und damit bis zu vier Wochen hinter Gittern.

(bn)
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