Hückeswagen Lange Haftstrafe, aber kein Mord

Hückeswagen · Das Landgericht hat im sogenannten Wipperfürther Taximord-Prozess einen 23-jährigen Wipperfürther zu elf Jahren und drei Monaten Haft wegen Totschlags verurteilt. Eine Anordnung zur Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie, wo der Angeklagte bisher untergebracht war, erfolgte nicht. Stattdessen erließ das Gericht einen Haftbefehl. Bis das Urteil rechtskräftig ist, wird der junge Mann in U-Haft sitzen.

Der Angeklagte habe eine "akzentuierte Persönlichkeit", aber keine Persönlichkeitsstörung, sagte der Vorsitzende Richter. Er habe die Tat mit 2,2 Promille Blutalkohol im "hochgradigen Affekt" begangen. Objektiv seien die Mordmerkmale Heimtücke und Verdeckungsabsicht gegeben, subjektiv sei sich der Angeklagte aber dessen nicht bewusst gewesen. Als er das Taxi im August 2015 bestellt habe, habe der Angeklagte das Küchenmesser mit der 20 Zentimeter langen Klinge mitgenommen, um den Taxifahrer zu überfallen und sein Geld zu rauben, davon aber wieder Abstand genommen. "Er hat sich ganz spontan dazu entschlossen, sein Opfer zu töten." Dieses habe er im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit getan.

Zuvor hatte der Staatsanwalt zwölf Jahre Haft wegen Mordes und die Unterbringung im Maßregelvollzug, in der geschlossenen Psychiatrie für Straftäter auf unbestimmte Zeit gefordert. "Es sind weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten", sagte er. Der 23-Jährige sei eine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Nebenklägeranwältin der Witwe der drei Kinder und der drei Geschwister des getöteten 63-Jährigen Taxifahrers aus Much zeigte ein Foto des Opfers. "Ich habe so gerne gelebt, das würde er jetzt sagen", sagte sie und kritisierte den rechtlichen Hinweis des Gerichts vor den Plädoyers, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Frage käme. "Mord muss Mord bleiben." Sie habe ihre Mandanten vorgewarnt: "Stellen Sie sich darauf ein, da wird Ihnen ein Bübchen präsentiert, das wird weinen, hatte eine schwere Kindheit, der Vater hat getrunken. Aber wie es Ihnen geht, das interessiert nicht."

Der Richter wies den Vorwurf zurück, die Entscheidung für Totschlag statt Mord sei nicht aus Mitleid gefallen. Selbst die Verteidigerin, die auf Totschlag plädiert hatte, wollte ihren Mandanten in der Psychiatrie sehen: "Mein Mandant findet selber, dass er dort hingehört." An seiner Persönlichkeit könne er auch in der Justizvollzugsanstalt arbeiten, entgegnete der Richter.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort