Hückeswagen Letzte Verwarnung von Gericht für eine aggressive 18-Jährige

Hückeswagen · So einfältig, wie sich manche Kandidaten in TV-Talkshows äußern, trat jetzt auch eine 18-jährige Hückeswagenerin im Gerichtssaal auf.

Ihr wurde vorgeworfen, im Oktober auf Wiehagen eine Autoantenne abgeknickt und die Wagenbesitzer derbe beleidigt zu haben. Die vom Staatsanwalt verlesenen Schimpfwörter bestritt die Angeklagte nicht. "Ey, ich bin auf 180 gekommen, dann werde ich aggressiv, und dann kommen die Wörter aus Versehen raus", versuchte sie, vor dem Richter ihr respektloses Verhalten zu rechtfertigen.

Dem Gericht ist die junge Frau schon bekannt. "Dieser Vorfall ereignete sich nur drei Tage nach der Einstellung des Beleidigungsverfahrens gegen Sie", rief der Richter der 18-Jährigen in Erinnerung. In Wiehagen sei sie durch ihr aggressives Verhalten längst keine Unbekannte mehr. Die Polizei beschrieb ihr Verhalten nach dem Vorfall im Oktober ähnlich. "Sie verhielt sich respektlos gegenüber den Beamten und zeigte keine Einsicht für die Tat", hieß es im Polizeibericht.

Perspektiven und Ideen für die Zukunft hat die Hückeswagenerin nicht: Sie hat die Schule abgebrochen und sich auch nicht um eine von der Jugendgerichtshilfe im November vorgeschlagene Praktikumsstelle bemüht. "Da bin ich echt noch nicht zu gekommen", lautete die lapidare Begründung.

Ihre Mutter schüttelte nur den Kopf, schien hilflos und überfordert zu sein. "Sie ist den ganzen Tag nicht zu Hause, versteht sich überhaupt nicht mit ihrem Vater und beleidigt ihn nur. Was soll man da noch machen?", sagte sie hilfesuchend. "Respektlosigkeit, auch gegenüber den Eltern, war schon immer ein Thema", bestätigte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe.

Die Sachbeschädigung konnte das Gericht der jungen Frau ohne Zeugenaussagen nicht nachweisen. Die Angeklagte will die Antenne nicht absichtlich abgebrochen haben. "Mein jüngerer Bruder hat mich geschubst, und dann bin ich mit dem Rücken gegen das Auto gefallen. Da waren voll viele Leute dabei, die das gesehen haben", sagte die 18-Jährige aus.

Das Gericht stellte die Anklage wegen Sachbeschädigung daher ein. Für die Beleidigung wurde die Volljährige - aufgrund der Reifeverzögerung nach Jugendrecht - zu 40 Sozialstunden verurteilt. "Es kann nicht akzeptiert werden, dass jemand in so einer Situation respektlos und ausfallend wird", begründete der Richter. Zudem muss sich die Schulabbrecherin für ein Jahr unter die Aufsicht eines Betreuungshelfers stellen. "Das ist eine Hilfe und keine Strafe", betonte der Richter, forderte jedoch ebenso das zügige Ableisten der Sozialstunden. "Ansonsten droht Ihnen Ungehorsamsarrest - und dann geht's in die Justizvollzugsanstalt."

(heka)
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