Hückeswagen Mann muss teuer zahlen für das Handy seiner Frau

Hückeswagen · Das Handy seiner Ehefrau wird im Nachhinein extrem teuer für einen 41-jährigen Hückeswagener. Denn: Der Strafrichter am Amtsgericht in Wipperfürth sah es als erwiesen an, dass der Mann das Mobiltelefon unterschlagen hatte und verurteilte ihn deswegen zu einer Geldstrafe von 2000 Euro (50 Tagessätze à 40 Euro).

Vorausgegangen war ein "Rosenkrieg" der Eheleute, die inzwischen getrennt voneinander leben. An einem Tag im November hatte die Frau in der damals noch gemeinsamen Wohnung in Hückeswagen ihre Jacke ausgezogen. Danach war ihr zuvor darin verstautes Handy weg. Die Frau suchte es vergebens und beschuldigte ihren Mann, es ihr abgenommen zu haben, um sie auszuspionieren. Sie erstattete Strafanzeige wegen Diebstahls bei der Polizei und sagte nun im Prozess als Zeugin gegen ihren Noch-Ehemann aus.

Gegen den Vorwurf des Diebstahls setzte sich der 41-Jährige im Strafverfahren zur Wehr: Er habe das Handy nicht gestohlen. Es sei in der Wohnung offenbar aus der Jacke und hinter einen Drucker gerutscht, dort habe er es erst Tage später zufällig gefunden. Statt es nun seiner Frau zurückzugeben, die für sie wichtige berufliche Daten darauf gespeichert hatte, gab er das Mobiltelefon, warum auch immer, an die Tochter eines Bekannten weiter. Damit war dann zwar nicht der ursprünglich angeklagte Straftatbestand des Diebstahls, wohl aber der der Unterschlagung erfüllt.

Letzten Endes zahlt der Facharbeiter nun zum zweiten Mal für das Handy seiner Frau. Die hatte schon kurz nach dem Geschehen 950 Euro vom seinerzeit noch gemeinsamen Konto abgehoben. Sie sah das als Schadensersatz für das vermeintlich vom Ehemann gestohlene Telefon, das sie selbst nur leihweise von einem Bekannten bekommen hatte.

Nun auch noch 2000 Euro Geldstrafe zahlen zu müssen, fällt dem Hückeswagener, der derzeit von Krankengeld lebt, schwer. Dass die Strafe so hoch ausfiel, begründete der Richter mit den zahlreichen Vorstrafen des Mannes wegen unterschiedlicher Delikte. "Wäre vorher strafrechtlich noch nie etwas passiert, wäre das Verfahren ohne weitere Folgen für Sie eingestellt worden." Der Hückeswagener behielt sich vor, gegen das Urteil in die Berufung zu gehen.

(bn)
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