Hückeswagen Messerstecherei im Stadtpark vor Gericht

Hückeswagen · Am Wipperfürther Amtsgericht musste sich das Opfer einer Messerstecherei als Angeklagter dem Vorwurf des versuchten Raubes stellen. Der damals 26-jährige Hückeswagener hatte versucht, bei einem Drogenhandel zu betrügen.

Im idyllischen Stadtpark kam es im November 2015 zu einer Bluttat, die nun vor dem Wipperfürther Amtsgericht verhandelt wurde. Strafmildernd wertete das Gericht, dass der Angeklagte keine Vorstrafen hatte, geständig und durch die erheblichen Verletzungen letztlich der Leidtragende war.

Im idyllischen Stadtpark kam es im November 2015 zu einer Bluttat, die nun vor dem Wipperfürther Amtsgericht verhandelt wurde. Strafmildernd wertete das Gericht, dass der Angeklagte keine Vorstrafen hatte, geständig und durch die erheblichen Verletzungen letztlich der Leidtragende war.

Foto: stephan büllesbach

Im November 2015 kam es im idyllischen Stadtpark zu einer gewaltvollen Auseinandersetzung, bei der ein 26-Jähriger von einem 19-Jährigen niedergestochen wurde. Gegen 19.35 Uhr hatten sich dort die beiden Hückeswagener getroffen, um in Abgeschiedenheit und im Halbdunkel ein Drogengeschäft abzuschließen, wobei es zu Handgreiflichkeiten gekommen war. Das Opfer lag wegen acht Messerstichen, einer gebrochenen Rippe und der Perforierung der Lunge drei Tage auf der Intensiv- und eine Woche auf der Lungenstation eines Krankenhauses. Am Amtsgericht in Wipperfürth trafen sich die Kontrahenten nun wieder.

Das Kuriose: Der Angreifer war als Zeuge geladen, das Opfer der Messerstiche saß auf der Anklagebank. Vorgeworfen wurde dem Älteren der beiden versuchter Raub. Unstrittig war, dass es bei dem Drogendeal um zehn Gramm MDMA (s. Info-Kasten) ging, das der damals 26-Jährige dem Jüngeren für 200 Euro verkaufen wollte. Der Angeklagte hatte nach eigenen Angaben jedoch nur abgepacktes Salz dabei, das er dem Käufer möglichst schnell unterjubeln wollte. "Er wollte ihn schlichtweg betrügen", brachte es sein Verteidiger auf den Punkt.

Arbeitslosigkeit, Geldnot und eine Sperre beim Arbeitsamt seien der Grund dafür gewesen, mit dieser Masche an Geld zu kommen. Doch der 19-Jährige witterte den Betrug. Als er die Drogen abwiegen und probieren wollte, habe der Verkäufer versucht, ihm das Geld mit Gewalt zu entreißen. Der Jüngere wehrte sich jedoch, zog ein Messer und stach auf den 26-Jährigen ein.

Durch die Schreie des Verletzten waren sein jüngerer Bruder und dessen Freund aufmerksam geworden, die sich in der Nähe des Stadtparks aufhielten. Sie riefen die Polizei und den Krankenwagen, während der Angreifer flüchtete. Der Freund des 26-Jährigen schilderte im Zeugenstand: "Er kam blutüberströmt auf mich zugelaufen, das war kein schönes Bild."

Der Bruder des Angeklagten hingegen machte als Verwandter von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Und der 19-jährige Angreifer machte nur spärliche Angaben zum Tathergang, um sich nicht selbst zu belasten. "Er hat versucht, das Geld aus meiner Jackentasche zu nehmen ohne Gegenleistung. Als er handgreiflich wurde, musste ich mich verteidigen", sagte der junge Hückeswagener aus. Das bereits abgeschlossene Verfahren gegen ihn wegen Totschlags wurde eingestellt, für den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz leistete er Sozialstunden ab. Seine spärliche Zeugenaussage war unter anderem der Grund dafür, warum das Gericht von dem versuchten Raub nicht überzeugt war. So blieb lediglich der Vorwurf des Betrugs Gegenstand der Verhandlung.

"Beide hatten das Gefühl , betrogen zu werden", sagte die Staatsanwältin. Das Gericht verurteilte den damals 26-Jährigen nach fast dreistündiger Verhandlung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 55 Euro, somit also zu 2200 Euro.

Strafmildernd wertete das Gericht, dass der Angeklagte keine Vorstrafen hatte, geständig und durch die erheblichen Verletzungen letztlich der Leidtragende war. Dennoch stellte der Richter klar: "Mit der Aktion haben Sie sich bewusst und geplant selbst in Gefahr gebracht." Der Hückeswagener, der mittlerweile wieder als Zeitarbeiter ein Einkommen hat, nahm das Urteil an.

(heka)
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