Hückeswagen Mieter und Vermieter sollen beim neuen Mietspiegel 2017 mithelfen

Hückeswagen · Mieter oder Vermieter fragen vor Abschluss des Mietvertrags oft nach der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dabei nutzen sie gerne den für ihre Gemeinde oder Region vorliegenden Mietspiegel. Aber woher stammt dieses Zahlenwerk, und wer stellt es zusammen? Im Oberbergischen Kreis werden seit Anfang der 1990er Jahre die Erstellung und die Aktualisierung des Mietspiegels von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter wahrgenommen.

 Auch beim neuen Mietspiegel für das kommende Jahr geht es natürlich auch ums Geld. Die Betroffenen sollen bei der Erhebung mithelfen.

Auch beim neuen Mietspiegel für das kommende Jahr geht es natürlich auch ums Geld. Die Betroffenen sollen bei der Erhebung mithelfen.

Foto: seybert

Zur Verbesserung der Datengrundlage führt mittlerweile der Gutachterausschuss für Grundstückswerte die notwendigen Erhebungen und anschließend die statistischen Auswertungen durch. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt und soll nun nach vier Jahren mit der Herausgabe eines neuen Mietspiegels 2017 fortgesetzt werden. Deshalb werden mit der Unterstützung der Städte und Gemeinden bereits in den nächsten Wochen Mieter und Vermieter erstmalig direkt angeschrieben und um Mithilfe gebeten. Die Angaben zur Mietwohnung können dann in wenigen Minuten unmittelbar online gemacht werden, aber auch die Papierform ist möglich. Selbstverständlich werden hierbei alle geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet und die Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben.

Um für den jeweiligen Wohnort aussagekräftige Grundlagen zu bekommen, ist jede Angabe wichtig. Auch die Mietparteien, die seit der letzten Erhebung in 2013 eine Mietanpassung für ein bestehendes Mietverhältnis vereinbart haben und nicht angeschrieben werden, sind angesprochen, an der Umfrage mitzuwirken. Unter www.mietspiegel.obk.de kann sich ab sofort jeder beteiligen, der an der Mietspiegel-Erhebung teilnehmen möchte. Nur wenn genügend Daten vorliegen, kann ein repräsentativer Mietspiegel abgeleitet werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis und beim Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen finden Interessierte auch im Internet. www.obk.de

(rue)
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