Hückeswagen Missbrauch: Hat die Schule versagt?

Hückeswagen · Mit dem Urteil – fünf Jahre Freiheitsstrafe – endete am Dienstag der Prozess gegen einen 46-jährigen Hückeswagener (die BM berichtete gestern). Für eine frühere Lehrerin des heute 17-jährigen Opfers ist der Fall aber womöglich noch nicht abgeschlossen.

Mit dem Urteil — fünf Jahre Freiheitsstrafe — endete am Dienstag der Prozess gegen einen 46-jährigen Hückeswagener (die BM berichtete gestern). Für eine frühere Lehrerin des heute 17-jährigen Opfers ist der Fall aber womöglich noch nicht abgeschlossen.

Die Staatsanwältin erwägt, Strafantrag gegen die Pädagogin zu stellen. Das kündigte sie am Dienstag nach der öffentlichen Verhandlung vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Köln an. Auch die Vertreterin der Nebenklage, die Wipperfürther Anwältin Annedore Reich-Brinkmann, hofft auf ein Ermittlungsverfahren.

Lehrerin wusste von den Taten

Der Hintergrund: Die Pädagogin hatte im Prozess ausgesagt, schon im Dezember 2005 vom sexuellen Missbrauch ihrer damals 14-jährigen Schülerin durch den Stiefvater erfahren zu haben. Das Mädchen habe damals in der Klasse weinend auf dem Boden gelegen und sich dann ihrer Lehrerin anvertraut. "Ich habe meine Schulleitung davon in Kenntnis gesetzt", betonte die Pädagogin vor Gericht. Anzeige wurde von Seiten der Schule aber nicht erstattet.

Noch in der Verhandlung am Dienstag sagte dazu die Vertreterin der Nebenklage: "Der erste große Hilferuf des Opfers ist ohne Widerhall verklungen." Auch der Verteidiger des Hückeswageners kritisierte: "Ein Schulpsychologe oder die Schulleitung hätten weitere Schritte unternehmen müssen."

Tatsächlich dauerte es vom ersten Hilferuf im Dezember an noch gut drei Monate, bis Strafanzeige erstattet wurde — von der Mutter des Mädchens, die ihren Ehemann und ihre Tochter zufällig im Schlafzimmer überrascht hatte. Bis dahin hatte die Lehrerin eigenen Aussagen zufolge mehrfach mit dem Mädchen geredet. Als sie dann im Frühjahr erfuhr, dass die leiblichen Eltern Bescheid wussten, sah sie offenbar für sich keinen Handlungsbedarf mehr: "Ich wusste von der Absicht der Eltern, Anzeige gegen den Stiefvater zu erstatten", sagte sie im Prozess. Sie habe darauf vertraut, dass die Eltern entsprechend handeln würden.

"Völlig unverständlich" ist die abwartende Haltung der Lehrerin und der Schulleitung aus Sicht von Opferanwältin Annedore Reich-Brinkmann. Seit sich das Mädchen der Lehrerin anvertraut habe und bis zur Entdeckung durch die Mutter sei das Opfer "immer stärker in Bedrängnis geraten". Denn: "Bei fortgesetztem Missbrauch über Jahre nimmt die kriminelle Energie beim Täter immer weiter ab, parallel dazu wächst aber die Intensität der Straftat", so Reich-Brinkmann.

Unterlassene Hilfeleistung?

Sie will die Sache auf keinen Fall auf sich beruhen lassen und deshalb das Gespräch mit der Schulleitung suchen. Juristisch wertet die Anwältin das Verhalten der Lehrerin bzw. der Schulleitung als "unterlassene Hilfeleistung".

(RP)
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