Hückeswagen Mutter erhält Geldstrafe für Betrug

Hückeswagen · Der 31-jährigen Mutter war nur Eines wichtig: eine sichere Bleibe für sich und ihr Kind. Dafür nahm sie auch einen Betrug samt Urkundenfälschung in Kauf. Für diese Straftat musste sich die Alleinerziehende nun allerdings vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verantworten.

Im Februar 2014 hatte die Hückeswagenerin den Mietvertrag für eine Wohnung der Genossenschaft für Bau- und Siedlungswesen (GBS) auf dem Fürstenberg unterschrieben. Um dem Vermieter finanzielle Sicherheit vorzutäuschen, trug sie in den Bewerbungsbogen und in den Mietvertrag den Namen eines Freundes als angeblichen Lebensgefährten und Mitbewohner ein und fälschte zudem dessen Unterschrift. "Ich musste aus der alten Wohnung raus, deshalb musste ich schnell mit dem Kind irgendwo unterkommen", schilderte die Angeklagte ihre damalige Situation.

Nach dem Einzug im März blieb jedoch die Zahlung der Kaution sowie der ersten Miete in Höhe von 820 Euro aus. Daraufhin wandte sich der Vermieter an den angegebenen Mitbewohner - und dadurch fiel der Betrug auf. "Der Herr ist ein guter Freund von mir. Es war aber nicht mit ihm abgesprochen", beteuerte die 31-Jährige die Unschuld ihres Bekannten. Schon Mitte April stellte die GBS Strafanzeige. Die Mutter, die zurzeit eine Ausbildung macht, war kurz darauf wieder aus der Wohnung ausgezogen. "Sie haben einfach zu viel gewollt", sagte die Richterin mit Blick auf die hohe Miete. "Damals habe ich auch noch mehr verdient", beteuerte die Angeklagte. Die Mietschulden stottere sie in Raten ab.

Für die Urkundenfälschung und den Betrug verurteilte das Gericht die Hückeswagenerin zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro. Die 600 Euro wird die Alleinerziehende nun zusätzlich zu ihren Mietschulden begleichen müssen.

(heka)
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