Neyetalsperre bei Hückeswagen Freispruch für Landwirt nach Gülleskandal

Hückeswagen · 1,7 Millionen Liter Gülle liefen aus dem Silo eines Landwirts in die Neyetalsperre bei Hückeswagen. Viele Pflanzen und die meisten Tiere starben. Der Mann ist unschuldig, urteilte nun ein Gericht. Zahlen muss er trotzdem.

 Der Angeklagte (links) und sein Anwalt Wilfried Steinhage im Landgericht Hagen.

Der Angeklagte (links) und sein Anwalt Wilfried Steinhage im Landgericht Hagen.

Foto: dpa, mg kde

Zweieinhalb Jahre nach einem Gülleskandal in der Neyetalsperre im Oberbergischen Kreis hat das Hagener Landgericht den angeklagten Landwirt freigesprochen. Eine Schuld des 41-Jährigen wegen schwerer Gewässerverunreinigung sei nicht sicher erwiesen, erklärte die Kammer am Montag. Zuvor hatte neben der Verteidigung auch die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert.

Dem Angeklagten bleibt damit eine strafrechtliche Verurteilung erspart, die mit einer Geldstrafe und theoretisch bis zu einem Jahr Haft verbunden gewesen wäre. Ganz ungeschoren kommt er aber nicht davon: Eine Zivilkammer des Gerichts hatte in einem früheren Prozess nämlich bereits festgestellt, dass er für den Schaden, der durch die Güllekatastrophe entstanden ist, aufkommen muss. Dieses Grundurteil ist rechtskräftig. Der Schaden ist nur schwer zu schätzen - er könnte bei einem hohen fünfstelligen Betrag liegen.

Im März 2015 waren aus einem Silo vom Grundstück des Angeklagten rund 1,7 Millionen Liter Gülle über den Neyebach in die Neyetalsperre geflossen. Die erhöhten Schadstoffwerte hatten dafür gesorgt, dass große Teile des pflanzlichen und tierischen Lebens vernichtet wurden. Der Angeklagte hatte vom ersten Verhandlungstag an bestritten, den Silo-Schieber selbst geöffnet zu haben.

Richter sah kein nachvollziehbares Motiv

Nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen erklärten die Richter, der Angeklagte hätte ihrer Ansicht nach kein nachvollziehbares Motiv für die Tat gehabt. Zwar habe der Landwirt im Monat März 2015 ein Zwangsgeld von 2000 Euro für den Betrieb des nicht genehmigten Güllesilos zahlen sollen. Es sei jedoch nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass der 41-Jährige deshalb eine Umweltkatastrophe dieses Ausmaßes in Kauf genommen hätte, so die Urteilsbegründung.

Damit bleiben auch die Hintergründe einer Chat-Nachricht offen, die der Angeklagte in der Tatnacht an einen Bekannten geschickt hatte. Er habe bei einem Rundgang festgestellt, dass "alles laufe", hatte der Angeklagte geschrieben. Diese Erklärung sei aber nicht eindeutig und reiche allein nicht für eine Verurteilung, entschied das Gericht.

(sef/lnw)
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