Hückeswagen Parkausweis für Handwerker kaum bekannt

Hückeswagen · Durch einen neuen Erlass der Landesregierung NRW können Handwerksunternehmen einen Handwerkerparkausweis mit Gültigkeit für den Regierungsbezirk Köln oder ganz NRW beantragen. Diese neue Regelung gilt seit dem 1. Juni.

 Die spezielle Parkerlaubnis müssen Handwerker gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen. Dann dürfen sie teilweise auch dort parken, wo es eigentlich nicht erlaubt ist.

Die spezielle Parkerlaubnis müssen Handwerker gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen. Dann dürfen sie teilweise auch dort parken, wo es eigentlich nicht erlaubt ist.

Foto: MATZERATH (Archiv)

Bislang gab es dieses Dokument zwar auch, allerdings galt der Ausweis nur für den Regierungsbezirk Köln und nicht für das gesamte Bundesland.

Die neue Regelung ist in der Schloss-Stadt aber noch gar nicht richtig im Gespräch, berichtet Michael Kirch, Fachbereichsleiter bei der Stadtverwaltung. "Bei uns ist das überhaupt nicht angenommen worden beziehungsweise überhaupt angekommen", sagt er auf Anfrage unserer Redaktion. Auch der aktuelle Handwerkerparkausweis sei bislang nur von sehr wenigen örtlichen Betrieben beantragt worden.

Den neuen Sonderparkausweis gibt es für Betriebe, die regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb der eigenen Werkstatt vornehmen und dazu Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres und umfangreiches Material transportieren müssen. Daneben gibt es für alle Antragsberechtigten noch weitere Regeln zu beachten. So muss unter anderem auf den Firmenfahrzeugen auf beiden Fahrzeuglängsseiten deutlich lesbar die Firmenaufschrift erkennbar sein.

Der Handwerkerparkausweis berechtigt die Betriebe zum Parken im eingeschränkten Halteverbot und an Parkuhren und Parkscheinautomaten, ohne dass sie die Gebühren entrichten oder die Parkhöchstdauer beachten müssen. In Bereichen mit Parkscheibenpflicht müssen sie die Scheibe nicht herauslegen und können auch die Höchstparkdauer überschreiten. Auch dürfen sie ihre Fahrzeuge auf speziellen Anwohnerparkplätzen abstellen. Der Ausweis ist ein Jahr gültig.

Kostenfrei parken können die Handwerker mit dem neuen Ausweis dennoch nicht: Für die erste erteilte Genehmigung beträgt die Verwaltungsgebühr 305 Euro, für jede weitere Ausfertigung, die zeitgleich beantragt wird, 153 Euro. Die Anträge müssen bei der für den Hauptsitz des Betriebes zuständigen Straßenverkehrsbehörde gestellt werden.

(se)
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