Hückeswagen Pferde auf Reitwegen müssen in Oberberg eine Kreisplakette tragen

Hückeswagen · Neben dem Wandern und Radfahren ist auch das Reiten eine beliebte Freizeitbeschäftigung im Oberbergischen Kreis. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass das Reiten im Wald oder in der freien Landschaft nach den landesrechtlichen Vorschriften nur gestattet ist, wenn das Pferd mit einem gültigen Reitkennzeichen ausgestattet ist. "Die Reitplakette kann beim Umweltamt des Oberbergischen Kreises, Untere Naturschutzbehörde, beantragt werden und gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr", sagt Markus Tschersich, der im Kreis die Bearbeitung für die Kennzeichnungspflicht von Pferden inne hat. Die Reitabgabe wird an die Bezirksregierung weitergeleitet und kommt der Anlage und Unterhaltung der Reitwege zugute.

 Reiten im Wald oder in der freien Landschaft ist nach den landesrechtlichen Vorschriften nur mit einem gültigen Reitkennzeichen gestattet.

Reiten im Wald oder in der freien Landschaft ist nach den landesrechtlichen Vorschriften nur mit einem gültigen Reitkennzeichen gestattet.

Foto: obk

Abschließend weist Tschersich darauf hin, dass das Umweltamt als Service alle registrierten 1000 Reiter in Oberberg anschreiben und auf die Kennzeichnungspflicht für Pferde hinweisen wird.

Info im Internet unter www.obk.de oder unter Tel. 02261 886701.

(wos)
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