Hückeswagen Raubüberfall – Freispruch trotz belastender Spuren

Hückeswagen · Vieles deutete darauf hin, dass ein 21-jährigen Hückeswagen im Januar 2013 die Videothek an der Peterstraße überfallen hatte. Doch der Arbeitslose wurde am Mittwoch vom Schöffengericht in Wipperfürth wegen einer zu dünnen Beweislast freigesprochen.

Ein mit Ski-Maske und Sonnenbrille vermummter junger Mann war damals kurz vor Geschäftsschluss in die Videothek gestürmt, hatte die Angestellte mit einem Teppichmesser bedroht und die Herausgabe des Bargelds gefordert. Das Geld sollte die Mitarbeiterin in einen Rucksack packen. Da sie aber zurückwich und nicht sofort reagierte, riss der Räuber die Schublade mit der Kasse heraus, bediente sich am Bargeld und flüchtete mit den Tageseinnahmen von 400 Euro.

Die Polizei überprüfte bei ihren Ermittlungen die Kunden, die an diesem Tag in der Videothek waren. Darunter war auch der 21-Jährige, dessen DNA-Spuren sich an dem zurückgelassenen Rucksack befanden. "Dieser Beweis ist schon sehr belastend", sagte der Richter. Der Angeklagte stritt jedoch ab, die Tasche besessen, gesehen oder berührt zu haben. "Ich habe mir an dem Abend nur ein Playstation- Spiel ausgeliehen und bin danach nach Hause gegangen", sagte er. Eine Erklärung dafür, wie seine DNA an den Rucksack kam, hatte er nicht.

Die Zeugenaussage der bei dem Überfall bedrohten Angestellten erbrachte keine weiteren Beweise. Sie schilderte den Überfall zwar detailliert, konnte den Angeklagten aber aufgrund der Maskierung des Räubers nicht identifizieren. Auch konnte sie sich weder erinnern, ob der Angeklagte beim Ausleihen des Computerspiels die gleichen Sachen wie der Räuber trug, noch, ob Sprache und Stimme ähnlich waren. "In dem Moment denkt man nicht viel, wenn man überfallen wird", sagte die 45-Jährige.

Der Staatsanwalt verzichtete nach den Zeugenaussagen auf zusätzliche Schilderungen über den Angeklagten seitens der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshelferin. Trotz sechs Eintragungen im Bundeszentralregister — die jüngste wegen räuberischen Diebstahls mit neunmonatiger Bewährungsstrafe — kam für den Angeklagten nur ein Freispruch infrage. "Die Beweislast ist einfach zu dünn", argumentierte der Anklagevertreter.

Dem schlossen sich der Richter und die beiden Schöffen an. "Sie sind wahrscheinlich der Einzige hier im Raum, der weiß, ob er es war oder nicht", sagte der Richter nach Verkündigung des Freispruchs.

(heka)
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