Hückeswagen Rechtliche Grundlagen fürs Bürgerbegehren

Hückeswagen · Damit ein Bürgerbegehren Erfolg hat, gibt es einige Voraussetzungen. Torsten Kemper von der Stadt erläutert, welche das sind.

Für ein Bürgerbegehren müssen zunächst einmal Unterschriften gesammelt werden. In Hückeswagen sind dies mindestens etwa 1200 - das wären die geforderten neun Prozent aller Wahlberechtigten in der Stadt ab 16 Jahre, zu denen sämtliche EU-Bürger gehören. Der Bürgerinitiative "Vernunft macht Schule" bleiben drei Monate Zeit, um das Begehren mit den erforderlichen Unterschriften einzureichen - das wäre spätestens am 2. März.

Wenn das Bürgerbegehren eingereicht wurde, prüft die Verwaltung die Unterschriften - etwa, ob die Unterzeichner ihren Wohnsitz in Hückeswagen haben, EU-Bürger und mindestens 16 Jahre alt sind oder doppelte Eintragungen vorhanden sind. Danach muss der Rat "unverzüglich" feststellen, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. "Hier ist nicht unbedingt eine Sonderratssitzung erforderlich, die nächste turnusgemäße Sitzung reicht aus", betont Kemper. Hält der Rat das Bürgerbegehren für zulässig, muss er auch die entsprechende Frage dazu formulieren. Diese sollte sich weitestgehend an der Formulierung des Bürgerbegehrens auf den Unterschriftenlisten orientieren.

"Anschließend hat der Rat selber über die Frage des Bürgerbegehrens zu beraten und zu entscheiden", erläutert Kemper. Dabei muss seine Entscheidung den gleichen Inhalt wie das Bürgerbegehren haben. Aufschiebende Entscheidungen oder Teilentscheidungen entbinden nicht vom Bürgerbegehren. Stimmt der Rat diesem vollinhaltlich zu, kommt es nicht zu einem anschließenden Bürgerentscheid.

Entscheidet sich der Rat gegen das Bürgerbegehren, muss es innerhalb von drei Monaten zu einem Bürgerentscheid kommen. Ab sofort und bis zur Feststellung des Ergebnisses dürfen in Sachen Schulplanungen keine Entscheidungen mehr getroffen oder vollzogen werden.

Der Bürgerentscheid selbst unterscheidet sich nicht wesentlich von einer Wahl. Wahlberechtigt sind auch hier alle EU-Bürger ab 16 Jahren; sie alle erhalten eine Abstimmungsbenachrichtigung. Eine Briefwahl ist möglich. Anders als bei einer Kommunal-, Landes- oder Bundestagswahl wird aber über einen Zeitraum von einer Woche abgestimmt; einziges Wahllokal ist das Bürgerbüro, das in diesem Zeitraum täglich 10 bis 18 Uhr geöffnet ist - und somit auch samstags und sonntags. Die Stimmen werden am Sonntagabend, ab 18 Uhr, ausgezählt.

Zwei Voraussetzungen sind notwendig, damit der Bürgerentscheid erfolgreich ist: Zum einen müssen mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten dafür stimmen - das wären für Hückeswagen etwa 2500, berichtet Kemper. 2450 etwa wären zu wenig, auch wenn es beispielsweise nur 300 Nein-Stimmen geben sollte. Aber auch, wenn die Zahl der Ja-Stimmen über 2500 liegen sollte, wäre der Bürgerentscheid verloren, wenn das Nein-Lager mehr Stimmen auf sich vereint hätte - etwa 3000 Ja-Stimmen zu 3001 Nein-Stimmen.

Im Erfolgsfall hat der Bürgerentscheid die gleiche Wirkung wie ein Ratsbeschluss - in diesem Fall hieße das, dass ein Neubau für die Löwen-Grundschule errichtet werden und die Realschule am jetzigen Standort bleiben würde. Der Bürgerentscheid kann allerdings innerhalb von zwei Jahren nicht durch einen Ratsbeschluss aufgehoben werden - das ginge dann nur durch einen erneuten Bürgerentscheid.

(büba)
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