Hückeswagen Richter verurteilt Ehepaar wegen Betrugs am Jobcenter

Hückeswagen · Wer arbeitslos ist und deshalb Geld vom Jobcenter bekommt, ist gesetzlich verpflichtet, sich umgehend bei der Behörde zu melden, wenn er Arbeit gefunden hat und darüber ein Einkommen bezieht. Das wusste ein Ehepaar aus Hückeswagen auch - aber es hielt sich nicht an die Vorgaben.

Im Nachhinein wird das nun teuer für beide: Der Strafrichter am Amtsgericht in Wipperfürth verurteilte sie zu Geldstrafen wegen gemeinschaftlich begangenen Betrugs. Die Frau muss 400 Euro Strafe zahlen (40 Tagessätze zu zehn Euro), der Mann 500 Euro (50 Tagessätze zu zehn Euro). Außerdem müssen die Eheleute in Raten das Geld abstottern, das sie zu Unrecht vom Jobcenter kassiert haben.

Dabei geht es um einige tausend Euro, die die Hückeswagener als Arbeitslosengeld II ausgezahlt bekommen hatten, obwohl sie über Monate hinweg ohne Wissen des Jobcenters ein eigenes Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen hatten. Ihren Arbeitslohn hatten sie bar ausgezahlt bekommen - so sparte der Arbeitgeber auf illegalem Wege die Sozialabgaben für die schwarz beschäftigten Mitarbeiter.

Im Strafverfahren bestritt das Ehepaar, das Jobcenter nicht über die Arbeitsaufnahme informiert zu haben. Das widerlegten als Zeugen geladene Mitarbeiter der Hückeswagener Behörde, die bis ins Detail jeden Kontakt zu ihren Kunden, auch Telefongespräche, dokumentiert hatten. Dass bei der Fülle an Arbeit im Jobcenter auch mal etwas "untergehen" könne, wie der Anwalt des Paars unterstrich, sei zwar theoretisch denkbar, sagte der Richter. Im konkreten Fall gebe es dafür aber keinerlei Indizien. Er sah den Betrug durch Unterlassung als erwiesen an.

Dass das Ehepaar in einer finanziell schwierigen Situation war und auch weiterhin ist, spielte im Prozess nur am Rande eine Rolle. Das Arbeitslosengeld hatte nie wirklich gereicht für die kinderreiche Familie. Noch enger wurde es nach dem Unfall eines Sohnes, bei dem er schwere Verletzungen erlitten hatte: Sie machten zahlreiche Behandlungen in einer Klinik notwendig. In der ganzen Aufregung und Sorge um den Sohn hätten die Eltern womöglich den Kontakt zum Jobcenter vernachlässigt, gab der Verteidiger zu bedenken.

Den gemeinschaftlich begangenen Betrug rechtfertige das jedoch nicht, entschied der Richter, denn: "Es gab im Vorfeld schon Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und dem Jobcenter. Sie kannten also Ihre Pflichten und wussten sehr genau, dass Sie die Arbeitsaufnahme unverzüglich hätten melden müssen."

Weinend verließ die Hückeswagenerin mit ihrem Mann den Gerichtssaal. Das Urteil gegen beide ist noch nicht rechtskräftig.

(bn)
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