Hückeswagen Sanierungsstau an den Gebäuden an Kölner Straße

Hückeswagen · Die Grundschulgebäude an der unteren Kölner Straße sind die "Oldtimer" unter den Schulen der Stadt. Die ehemalige Katholische Grundschule (KGS) entstand in den 1930er Jahren, das Gebäude der früheren Gemeinschafts-Grundschule (GGS) gegenüber auf der anderen Straßenseite rund 30 Jahre später. Gepflegt wurden die "Oldies" nicht: "Beide Gebäude sind in den letzten 30 Jahren nicht grundlegend verändert oder saniert worden", heißt es im Vorbericht zur Haushaltssatzung.

Sicherheit und "grundsätzliche Nutzbarkeit" der Räumlichkeiten stünden zwar "außer Frage". Aber weder die Gebäudehülle (Fassade etc.) noch die Gebäudetechnik entsprächen dem heutigen Stand der Technik und neueren Vorschriften. Darüber hinaus hätten sich in den zurückliegenden Jahren die pädagogischen Konzepte an Grundschulen stark verändert, ohne dass dafür die entsprechenden räumlichen Veränderungen vorgenommen worden seien. Auch aus bauordnungsrechtlicher Hinsicht sei eine Anpassung der Immobilien an aktuelle Anforderungen notwendig.

Würden weiterhin beide Gebäude vom Grundschulverbund genutzt, müsste auch in beide kräftig investiert werden. Die Kernsanierung eines Gebäudes und dessen Erweiterung ist aus Sicht der Verwaltung in jedem Fall die kostengünstigere Lösung. Überdies ist es auch der politische Wille, den Grundschulverbund an einem Standort zusammenzuführen. Dass das nicht zuletzt aus organisatorischer und auch pädagogischer Sicht unverzichtbar ist, gilt als unumstritten. Die Verwaltung favorisiert den Standort in der ehemaligen GGS mit folgender Begründung: "Das Gebäude und die planbare zur Verfügung stehende Grundstücksfläche sind größer und besser nutzbar."

Nun werden sich zunächst die Fachausschüsse und dann der Rat mit der Thematik auseinandersetzen müssen. Dazu heißt es im Vorbericht zur Haushaltssatzung: "Die weiteren Entscheidungen und Planungen für die notwendigen Räumlichkeiten des Grundschulverbundes sind abzuwarten." Da im Haushalt 100 000 Euro an Planungskosten schon für 2015 angesetzt sind, muss eine Grundsatz-Entscheidung noch in diesem Jahr fallen.

(bn)
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