Hückeswagen Schornsteinfeger wechseln? Eher nicht

Hückeswagen · Seit dem 1. Januar 2013 können Hausbesitzer ihren Schornsteinfeger - mehr oder weniger - frei wählen. Die Hückeswagener machen von der Möglichkeit jedoch kaum Gebrauch. Drei Schornsteinfeger wissen, warum das so ist.

Das Telefon der Schonsteinfegermeister, die die Hückeswagener Bezirke betreuen, klingelt inzwischen nicht mehr häufiger, als üblich. Vor gut 21 Monaten war das jedoch anders. Damals riefen viele Hausbesitzer bei den Schornsteinfegern an und wollten wissen, ob sie auch weiterhin kommen und die Kamine säubern müssen, oder ob sie die "schwarzen Männer" nun beauftragen müssen. Schon damals konnten diese beruhigen, dass sie auch weiterhin klingeln und telefonieren werden. Vielleicht liegt es daran, dass Christian Kroker sagt: "Es hat sich nichts gravierend verändert. Es haben kaum Kunden gewechselt."

Der Schornsteinfegermeister von Wiehagen hat aber festgestellt: "Die Kunden haben nicht viel Verständnis für die Neuregelung. Sie sehen keinen Sinn darin." Der einzige Vorteil sei, dass sie sich ihren Kaminkehrer aussuchen könnten. Für die wichtigen Arbeiten wie die Feuerstättenschau (s. Kasten) muss jedoch der zuständige Bevollmächtigte herauskommen.

Die neue Verordnung wurde erlassen wegen der Niederlassungsfreiheit in Europa. "Das alte Recht des Schornsteinfegerhandwerks war damit nicht konform", erläutert der Wipperfürther Schornsteinfegermeister Stefan Gehle.

Aufgrund der seit dem 1. Januar 2013 geltenden neuen EU-Verordnung ist das Schornsteinfeger-Monopol gefallen; Hauseigentümer dürfen nun auch einen anderen Schornsteinfeger als den ihres Bezirks mit bestimmten Arbeiten beauftragen. Hoheitliche Aufgaben wie die Abnahmen, die Feuerstättenschau und die Erstellung des Feuerstättenbescheids bleiben aber die Aufgabe der bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, wie die früheren Bezirksschornsteinfeger jetzt offiziell heißen.

Für die Kaminkehrer bedeutet die neue Verordnung nun jede Menge mehr an Papierkram. "Das ist ein großer bürokratischer Aufwand geworden", hat (nicht nur) Gehle festgestellt. Und der Hückeswagener Thomas Lemmen, der im Norden der Stadt und Teilen Radevormwalds die Kamine kehrt und auch sonst nach dem Rechten sieht, sagt: "Als Bevollmächtigte müssen wir nachhalten, ob die vorgeschriebenen Arbeiten auch gemacht sind." Sollten sie feststellen, dass ein Kunde die vorgeschriebenen Fristen verpasst hat, müssen sie ihn darauf ansprechen, auch wenn er sie für das Kehren und Messen nicht beauftragt hat.

Denn das ist dank der neuen EU-Verordnung neu: Die Hausbesitzer müssen auf die Einhaltung der Termine seit Januar 2013 selber achten. Das regelt die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Sie bekommen daher - in der Regel - nicht mehr automatisch die Information "Ihr Schornsteinfeger kommt!". Und wie sie sich um die Termine kümmern müssen, haben sie auch die Fristen einzuhalten. In Hückeswagen melden sich die Schornsteinfegermeister dennoch vorher an.

Dass sie unterschiedliche Rechnungen für die Arbeiten bekommen, stört offenbar die Wenigsten. "Bei mir hat sich noch keiner beschwert, der sich abgezockt fühlt", versichert Lemmen. Sehr wohl haben die drei Kaminkehrer festgestellt, dass die Kunden mitunter verunsichert sind, warum für manche Arbeiten - etwa für die Überprüfung der Brennwertheizung - unterschiedliche Rechnungsbeträge zu zahlen sind. "Das liegt daran, dass wir unterschiedliche Messungen vornehmen müssen", erläutert Lemmen. Ursache dafür sind etwa das Bundesimmisionsgesetz und die Energieeinsparverordnung.

Trotz des größeren bürokratischen Aufwands ist zumindest einer der drei "schwarzen Männer" nicht unzufrieden mit der neuen Verordnung. Stefan Gehle: "Ich kann jetzt meinem Zweitberuf als Ofen- und Luftheizungsbauer nachgehen. Das durfte ich vorher nicht."

(RP)
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