Hückeswagen Seit 1807 gilt: Auch Kleinvieh macht Mist

Die Hundesteuer ist laut Gesetz eine "besondere Steuer auf den Privatkonsum", die von den Städten und Gemeinden erhoben wird und auch in deren Kassen bleibt. Im Vergleich zur Grund- oder auch Gewerbesteuer sind die Einnahmen, gemessen am Gesamthaushalt einer Kommune, vergleichsweise gering. Aber auch die sogenannten kleinen Gemeindesteuern tragen letztlich zur allgemeinen Finanzausstattung bei. Sie sind deshalb analog zu anderen Steuerarten ebenfalls anzupassen, also letztlich zu erhöhen, wenn - wie in Hückeswagen - Haushaltslöcher gestopft werden müssen.

Erwarten dürfen die Hundehalter im Gegenzug nichts von der Stadt: Wie bei jeder Steuer handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine konkrete Leistung gegenüber steht. Also auch nicht das Reinigen öffentlicher Flächen von Hundekot oder die Ausweisung öffentlicher Grundstücke, auf denen Hunde sich unangeleint austoben dürfen wie etwa auf der Hundewiese in der Wupperaue. Theoretisch dient die Hundesteuer auch "ordnungspolitischen" Zwecken. Über sie soll die Zahl der in einer Stadt gehaltenen Hunde begrenzt werden. Faktisch geht's aber hauptsächlich um die Einnahmen aus dieser kommunalen Aufwandsteuer.

Das war schon vor Jahrhunderten so: In Deutschland wurde die Hundesteuer erstmals 1807 per fürstlicher Verordnung in Offenbach am Main erhoben und betrug jährlich einen Reichstaler. Ihr Zweck war die Tilgung der städtischen Kriegsschulden.

Im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen im Frühjahr war auch über die Einführung einer Pferdesteuer in Hückeswagen diskutiert worden, die es in einigen Kommunen des Landes schon länger gibt, allerdings nicht in der heimischen Region. Das seinerzeit von der FaB aufs Tapet gebrachte Thema war dann aber schnell wieder vom Tisch, keine andere Ratsfraktion wollte mitziehen. Anders als die Hunde bleiben Pferde in Hückeswagen also auch weiterhin steuerfrei für die Besitzer.

(bn)
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