Hückeswagen Sozialversicherung nicht abgeführt - Geldstrafe für Vereinsvorsitzenden

Hückeswagen · Anderen Menschen helfen, beruflich wie auch ehrenamtlich - das hatte sich ein heute 40-jähriger Mann auf die Fahnen geschrieben. Die Gründung eines Vereins für Sicherheit, der Arbeitgeber von acht Teilzeitangestellten wurde und dessen Sitz zeitweilig in Hückeswagen war, lief allerdings gründlich schief. Die Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter wurden zwar einbehalten, allerdings nicht an die Kassen abgeführt. Der Vereinsgründer und Vorsitzende, wie auch seine Lebensgefährtin als zweite Vorsitzende, mussten sich jetzt am Amtsgericht Wipperfürth dem Vorwurf des Betrugs stellen. "Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 14 Fällen" warf die Staatsanwaltschaft dem Paar zu Beginn der Verhandlung vor.

"Es stimmt, dass die Beiträge nicht abgeführt wurden", bestätigte der Pflichtverteidiger des unter Bewährung stehenden 40-Jährigen. Der Verein sei jedoch aus einem gemeinnützigen Engagement seines Mandanten heraus gegründet worden. Zudem habe er sich nicht an dem geflossenen Geld der Auftraggeber bereichert. Das bestätigte der Angeklagte: "Das Geld ging eins zu eins an die Mitarbeiter raus. Wir haben allerdings vergessen, die Sozialabgaben mit einzurechnen", gab der Mann zu.

2010 hatte der heute 40-Jährige in Wuppertal einen gemeinnützigen Sanitätsverein gegründet, dessen Hauptsitz er zwei Jahre später in die Schloss-Stadt verlegte. Die Gründungsmitglieder waren zuvor in anderen Hilfsorganisationen ehrenamtlich tätig, dort jedoch offenbar unzufrieden.

2013 erhielt der Verein das Angebot, Arbeiten in Form eines Pförtner- und Sicherheitsdienstes zu übernehmen. "Wir sollten den Aufbau der Kölner Bühnen überwachen", schilderte der Angeklagte in der Verhandlung. Da aber der Pförtnerdienst mit den Aufgaben des Sanitätsvereins nicht kompatibel war, gründete er einen neuen Verein für Sicherheit.

Aufgrund des hohen Stundenvolumens wurden die ehrenamtlichen Mitarbeiter als Teilzeitkräfte eingestellt. Nach Aussage des Vereinsvorsitzenden hatte es der Auftraggeber versäumt, den Verein als Subunternehmen bei der Stadt Köln zu melden. Der Vertrag wurde gekündigt, die letzten Löhne nicht gezahlt. "Wir mussten auch schon vorher immer hinter dem Geld herlaufen", klagte der Angeklagte. Hinzu kam ein Einsatz bei der Flutkatastrophe in Sachsen-Anhalt im Juni 2013, wo allerdings der Sanitätsverein engagiert war. Durch seine Abwesenheit sei der Bürokram liegengeblieben, berichtete der Angeklagte.

"Das ändert aber nichts am Tatvorwurf. Objektiv und subjektiv steht der Sachverhalt fest", betonte der Richter. Strafverschärfend kam hinzu, dass der Vereinsvorsitzende mehrfach vorbestraft ist und zur Tatzeit unter Bewährung stand. Zu den Vorstrafen des 40-Jährigen zählen Diebstahl, Urkundenfälschung und gewerbsmäßiger Betrug. Seine Lebensgefährtin hatte keine Vorstrafen.

Das Gericht hielt eine Geldstrafe für vertretbar und verurteilte den Angeklagten zu 100 Tagessätzen à 30 Euro - insgesamt 3000 Euro -, seine Partnerin zu 60 Tagessätzen à 30 Euro (1800 Euro). Am Ende der Verhandlung warnte der Richter den 40-Jährigen noch einmal eindringlich: "Sie hatten viele Warnschüsse. Jede neue Straftat bringt sie wieder ins Gefängnis", kündigte er an.

(heka)
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