Hückeswagen Stadt hilft Hauseigentümern beim Abbau von Barrieren

Hückeswagen · Gehbehinderte Menschen stehen in Hückeswagen, wie überall im Bergischen Land, vor vielen und manchmal unüberwindbar erscheinenden baulichen Barrieren.

 Eine Rampe, wie sie in die Schloss-Bäckerei oberhalb des Weber-Denkmals führt, haben die wenigsten Geschäfte in der Stadt. Das könnte sich dank der Unterstützung der Stadt in Zukunft ändern.

Eine Rampe, wie sie in die Schloss-Bäckerei oberhalb des Weber-Denkmals führt, haben die wenigsten Geschäfte in der Stadt. Das könnte sich dank der Unterstützung der Stadt in Zukunft ändern.

Foto: Büba

Das liegt an der hügeligen Topografie. Nur ein Beispiel: In der Altstadt, speziell in der Einkaufszone Islandstraße, sind viele Ladenlokale und Wohnhäuser nur über Treppen zu erreichen. Rampen wie an der Schloss-Bäckerei für Rollstuhlfahrer sind noch die sehr seltene Ausnahme. Das soll sich ändern - in privater Initiative, aber unterstützt durch die Stadt. Sie will es privaten Hauseigentümern erleichtern, Rampen anstelle von oder zusätzlich zu Treppen anzulegen. Dies auch dann, wenn dafür öffentlicher Straßenraum in Anspruch genommen werden muss, weil das eigene Grundstück nicht groß genug ist. Das Verfahren stellte die Verwaltung jetzt im Bauausschuss vor.

Hauseigentümer, die eine Rampe bauen wollen, damit ihr Gebäude barrierefrei zu erreichen ist, müssen zunächst einen Antrag bei der Stadt mit entsprechenden technischen Unterlagen zu der baulichen Anlage einreichen. Die Stadt prüft dann, welche Auswirkungen der Rampen-Bau auf den öffentlichen Verkehrsraum hat, zum Beispiel, wenn in Gehwege oder öffentliche Parkplätze hinein gebaut werden muss.

Grundsätzlich werde die Verwaltung das jeweilige Anliegen wohlwollend prüfen und es unterstützen, versicherte Bauamtsleiter Andreas Schröder im Ausschuss. "Bei sich abzeichnenden Konflikten im Verkehrsraum setzt sich die Stadt dafür ein, Kompromisse oder Alternativen zu entwickeln", heißt es in einer Verwaltungsvorlage. Jedenfalls begrüße die Stadt "im Grundsatz" die Bemühungen um mehr Barrierefreiheit und stehe deshalb Hauseigentümern "unterstützend und partnerschaftlich zur Seite".

Weil die Verantwortlichen im Rathaus überdies überzeugt sind, dass ein "erhebliches öffentliches Interesse" daran besteht, noch weitaus mehr Gebäude in Hückeswagen barrierefrei zugänglich zu machen, verzichten sie auf die Erhebung von Gebühren für die Ausstellung der beim Rampen-Bau erforderlichen offiziellen Sondernutzungserlaubnis. Die Baukosten muss allerdings der private Hausbesitzer tragen, auch für die laufende Unterhaltung, die Reinigung und den Winterdienst ist er selbst zuständig.

(RP)
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