Hückeswagen Taxi-Mord - Revision beginnt morgen vor dem Landgericht

Hückeswagen · Elf Jahre und drei Monate Haft wegen Totschlags - so lautete im Juni 2016 das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln gegen einen damals 23-jährigen Angeklagten im Wipperfürther Taximord-Prozess.

Der junge Mann hatte im August 2015 einen 63-jährigen Taxifahrer aus Much in Wipperfürth mit mehreren Messerstichen getötet und war einen Tag später in Hückeswagen verhaftet worden.

Eine Anordnung zur Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie, in der der Angeklagte bis Juni 2016 untergebracht war, erfolgte nicht. Der Angeklagte habe eine "akzentuierte Persönlichkeit", aber keine Persönlichkeitsstörung, hatte der Vorsitzende Richter erklärt.

Morgen, Freitag, 9.15 Uhr, beginnt die Revisionsverhandlung vor der 21. Großen Strafkammer am Landgericht Köln. Angesetzt sind zehn Verhandlungstage bis zum 23. April. Der Tatvorwurf lautet auf "Mord". Dem mutmaßlichen Täter wird zur Last gelegt, während einer Taxi-Fahrt mit einem Küchenmesser (mit einer 15 Zentimeter langen Klinge) auf den Fahrer eingestochen und ihm 20 Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt zu haben. Zuvor soll er den Fahrpreis nicht habe zahlen können. Deshalb sei der Taxifahrer mit dem Angeklagten losgefahren, um Bargeld abzuheben oder seine Personalien von der Polizei feststellen zu lassen. Laut Anklage flüchtete der Angeklagte nach der Tat. Das Opfer starb im Krankenhaus an inneren Verblutungen.

Bei der Urteilsverkündung im Juni 2016 hatte der Richter darauf hingewiesen, dass der junge Mann die Tat mit 2,2 Promille Blutalkohol im "hochgradigen Affekt" begangenen habe. Objektiv seien die Mordmerkmale Heimtücke und Verdeckungsabsicht gegeben, subjektiv sei sich der Angeklagte dessen aber nicht bewusst gewesen. Die Tat sei im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit geschehen.

Der Staatsanwalt hatte zwölf Jahre Haft wegen Mordes und die Unterbringung im Maßregelvollzug in der geschlossenen Psychiatrie für Straftäter auf unbestimmte Zeit gefordert. Es seien weitere rechtswidrige Taten zu erwarten. Der 23-Jährige sei eine Gefahr für die Allgemeinheit. Selbst die Verteidigerin, die auf Totschlag plädiert hatte, wollte ihren Mandanten in der Psychiatrie sehen. "Mein Mandant findet selber, dass er dort hingehört", hatte sie damals ausgesagt.

(RP)
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