Hückeswagen Telekom schickt Werber für schnelles Internet an Haustür

Hückeswagen · Sind es seriöse Mitarbeiter der Telekom, die dieser Tage in Hückeswagen an Haustüren geklingelt haben? Oder sind es eher dubiose Drücker? Eine BM-Leserin, die sich gestern in der Redaktion meldete, glaubt an Letztere.

"Ein Mann - er trug eine Jacke der Telekom und gab sich als ihr Mitarbeiter aus - hatte mir vor etwa zwei Wochen an der Haustür einen neuen Vertrag für das schnelle Internet der Telekom angeboten", berichtete sie. Stutzig wurde sie vor allem, als er auch noch versuchte, ihr Verträge für Strom- und Gasanbieter zu verkaufen. Nachdem sie abgelehnt hatte, rief sie bei der Telekom an: "Dort hat man mir versichert, dass sie keine Werber in Hückeswagen haben." Für sie steht fest: "Das war ein Drücker."

Wenn es nach Lydia Schwertner geht, der Leiterin der Leiterin der Remscheider Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, hat die Hückeswagener alles richtig gemacht. Rät sie doch von Haustürgeschäften grundsätzlich ab. Denn: "Dabei kann man nichts vergleichen. Auch weiß der Verbraucher nicht, mit wem er es zu tun hat", erläuterte Lydia Schwertner auf Anfrage. Bei einem Haustürgeschäft sei einfach nicht zu überprüfen, ob es sich um ein gutes Angebot handele.

In Hückeswagen sind allerdings tatsächlich Werber im Auftrag der Telekom unterwegs, um Verträge für schnelles Internet abzuschließen. Sie arbeiten für Subunternehmer, versichert Telekom-Sprecher André Hoffmann. "Das ist alles rechtens", betont er. Dass die Werber auch Gas- und Stromverträge anböten, liege wohl daran, dass ihre Unternehmen auch Kooperationen mit Energieversorgern hätten. "Ist aber etwas nicht in Ordnung oder verhält sich jemand an der Haustür unangemessen, sollte man den Namen an die Telekom weitergeben", sagte Hoffmann. "Wir gehen der Sache dann nach." Das Angebot an der Haustür richte sich vor allem an alle, die nicht in die Telekom-Läden könnten.

Lydia Schwertner rät dennoch, erst keinen Vertrag an der Haustür zu unterschreiben. Besser sei es, selbst zu vergleichen - etwa in einem Geschäft oder im Internet. Sollte es trotzdem zu einem Geschäft gekommen sein, hat der Verbraucher ein 14-tägiges Widerspruchsrecht. "Das gilt ab dem Tag der Unterschrift. Das ist wichtig, zu wissen." Daher solle man sich immer eine Kopie des Vertrags aushändigen lassen.

Denn auch, wenn in diesem Fall alles mit rechten Dingen zugeht, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass "Schwarze Schafe" unterwegs sind: "Es zeigt sich immer wieder, dass Haustür-Werber unter falscher Flagge laufen", betont Schwertner.

(büba)
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