Hückeswagen Teure Spritztouren auf Mamas Motorroller

Hückeswagen · Sein Verhalten sei "beharrlich blöd": Das musste sich ein 22-jähriger Hückeswagener jetzt als Angeklagter vor dem Amtsgericht in Wipperfürth vom Strafrichter sagen lassen. Der junge Mann quittierte es mit einem verlegenen Lächeln und dem Eingeständnis: "Meine Mutter hat mir auch schon gesagt, dass ich sie nicht mehr alle auf der Latte habe." Jetzt habe er ihr aber fest versprochen, "solche Blödheiten" nicht mehr zu machen.

Die hatten darin bestanden, dass der 22-Jährige den Motorroller seiner Mutter für Spritztouren "auslieh". Abgesehen vom familiären Ärger durfte er das auch aus juristischer Sicht nicht, weil er keine Fahrerlaubnis hat, die er für den Roller aber braucht. Das wusste der Hückeswagener spätestens, seitdem er der Polizei zum ersten Mal auf dem Kleinkraftrad aufgefallen war und in der Folge einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zugestellt bekommen hatte. 1000 Euro Geldstrafe hatte er zahlen müssen.

Zur Warnung diente ihm diese teure Roller-Fahrt indes nicht. Schon Monate später stoppte ihn die Polizei im November erneut in einem Hückeswagener Wohngebiet, wieder war er mit Mamas Roller unterwegs. Und diese Fahrt wird nun richtig teuer für ihn: Der Richter verurteilte den 22-Jährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro (60 Tagessätze zu 40 Euro). Das ist viel Geld für den Leiharbeiter mit eher geringem Monatseinkommen. Und es hätte dicke ausgereicht, um endlich den Führerschein zu machen - was er nun auch bald tun sollte, wie ihm der Richter nahe legte. Treuherzige Antwort des jungen Mannes: "Iss klar, das musste ich doch meiner Mutter auch schon versprechen!"

So schnell wird er sein Versprechen allerdings nicht einlösen können. Neben der Geldstrafe entschied das Gericht nämlich auch auf eine Sperrfrist von einem Jahr. Vor Ablauf dieser Zeit kann er keinen Führerschein erwerben. Dringend warnte der Richter ihn davor, sich erneut ohne Fahrerlaubnis auf den Roller zu setzen: "Da darf jetzt gar nichts mehr passieren, sonst gibt's beim nächsten Mal eine Freiheitsstrafe für Sie. Und das gibt dann sicher auch noch mal richtig Ärger mit Ihrer Mutter!"

Der Hückeswagener nahm das Urteil an. Es wird damit rechtskräftig.

(bn)
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