Hückeswagen Üble Pöbelei war Volksverhetzung

Hückeswagen · Was ist das für ein Mensch, der grundlos im Bus andere Fahrgäste, die ihm allein aufgrund ihres Aussehens nicht gefallen, lautstark anpöbelt und auf rassistische Weise beleidigt? Auch der Richter und der Staatsanwalt hätten das gerne gewusst, doch der deswegen Angeklagte zog es gestern vor, trotz Ladung nicht vor dem Amtsgericht in Wipperfürth zu erscheinen.

Dabei ging es um viel für den 31-jährigen Hückeswagener, denn die Anklage gegen ihn lautete eben nicht "nur" auf Beleidigung, sondern auf Volksverhetzung. Das ist ein schwerwiegender Tatvorwurf, entsprechend hoch ist der im Strafgesetzbuch dafür festgelegte Strafrahmen (s. Info-Kasten).

An einem Tag im Mai war der 31-Jährige in Wiehagen in den Bus gestiegen, um zur Bierbörse in der Innenstadt zu fahren. Im Bus saßen einige Fahrgäste, darunter eine farbige Frau in Begleitung eines ebenfalls dunkelhäutigen Mannes. Unvermittelt, laut und aggressiv ging der 31-Jährige auf das Paar zu, das ihm, warum auch immer, nicht passte. Laut Anklageschrift brüllte er sie an: "Nigger-Dreckspack - Ihr gehört abgeschoben!" Auch andere Fahrgäste waren schockiert - und bereit, als Zeugen im Prozess gegen den Hückeswagener auszusagen. Sie kamen vergebens, weil ohne den Angeklagten keine Beweisaufnahme möglich war.

Der harten Strafe für die Volksverhetzung entgeht er deswegen nicht. Im Einvernehmen mit dem Staatsanwalt entschied der Richter auf Erlass eines Strafbefehls. Danach muss der Mann nun eine Geldstrafe von 5400 Euro zahlen (180 Tagessätze zu 30 Euro). Die hohe Zahl der Tagessätze verdeutlicht, dass das Gericht von einer beträchtlichen Schwere der Schuld ausging.

Der 31-Jährige kann gegen den Strafbefehl, der ihm in Kürze zugestellt wird, Einspruch erheben. In diesem Fall würde erneut eine Hauptverhandlung am Wipperfürther Gericht angesetzt. Erscheint er auch dann nicht, wird die hohe Geldstrafe fällig. Kann oder will er sie nicht bezahlen, muss er ersatzweise für ein halbes Jahr ins Gefängnis. Ganz unbekannt ist ihm diese Situation nicht: Der Mann ist mehrfach vorbestraft, allerdings noch nicht wegen Volksverhetzung.

Gegen seinen Freund, der als Zeuge geladen und ebenfalls nicht erschienen war, erließ der Richter ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 Euro, ersatzweise fünf Tage Haft.

(bn)
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