Hückeswagen Unfall wegen Diabetes - eine ständig lauernde Gefahr auf den Straßen?

Hückeswagen · Nach Schätzungen, die auf Daten der Krankenkassen beruhen, liegt der Anteil der ärztlich behandelten Diabetiker in Deutschland bei rund neun Prozent der Bevölkerung. Das wären etwa sieben Millionen Menschen - unter ihnen vermutlich mehrere Millionen, die mehr oder minder regelmäßig Auto fahren. Stellen sie alle eine latente Gefahr für die Sicherheit auf den Straßen dar? Diese Frage stellt sich nach einem Prozess vor dem Wipperfürther Amtsgericht.

Angeklagt war jetzt eine 29-jährige Studentin. Die Staatsanwaltschaft warf ihr nach einem Unfall im Juni eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vor. An dem Frühsommertag hatte die junge Frau mittags auf einer Landstraße im Wipperfürther Außenbereich die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren und war ungebremst in ein entgegenkommendes Auto gefahren. Dabei entstand hoher Sachschaden, verletzt wurde niemand.

Die Frau wurde dennoch ins Krankenhaus gebracht, weil sie nicht ansprechbar war, als ein Rettungswagen am Unfallort eintraf. Wie sich herausstellte, war die Diabetikerin, die schon seit ihrer Jugend an der Krankheit leidet, stark unterzuckert, als es zu dem Unfall kam - ein Zustand, der jederzeit bei Diabetikern auftreten und lebensbedrohlich sein kann. Bei der Frau führte er dazu, dass sie während der Fahrt das Bewusstsein verlor. Bis heute, so sagte sie nun vor Gericht aus, könne sie sich nur daran erinnern, dass es an dem Tag sehr heiß gewesen sein, sie niesen musste - und dann an nichts mehr bis zu dem Zeitpunkt, als sie im Krankenhaus wieder zu ich gekommen war.

Zu klären war nun im Prozess, ob die Diabetikerin die Symptome der Unterzuckerung frühzeitig, also spätestens bei Antritt der Fahrt, hätte erkennen müssen. In diesem Fall hätte sie sich gar nicht erst hinters Lenkrad setzen dürfen, um niemanden zu gefährden. Die Frau versicherte, bei der Freundin, die sie zuvor besucht hatte, noch keine Anzeichen einer Unterzuckerung bemerkt zu haben. Sie habe am Morgen ihre Werte gemessen und dementsprechend Insulin gespritzt, was sie insgesamt fünf Mal an jedem Tag tue. Außerdem habe sie bei der Freundin eine Nektarine gegessen, die den Zuckerspiegel hätte erhöhen müssen. Jedenfalls habe sie sich "ganz normal und fit" gefühlt.

Laut Rechtsmediziner, der als Gutachter zum Prozess geladen war, ist das auch durchaus möglich. Grundsätzlich sei eine Unterzuckerung gefährlicher als eine Überzuckerung. Der Zustand könne auch für erfahrene Diabetiker überraschend eintreten - mit der Folge einer plötzlich einsetzenden Bewusstseinstrübung. Die Angeklagte, sagte der Gutachter, mache im Übrigen den Eindruck, routiniert und verantwortungsbewusst mit ihrer chronischen Krankheit umzugehen.

Das wertete auch der Richter so. Er sah überdies keine "Wiederholungsgefahr", denn die Frau trägt inzwischen ein Gerät am Arm, das den Blutzucker laufend misst und das sie jederzeit selbst mit einem weiteren Gerät auslesen kann, also auch unmittelbar vor Antritt einer Autofahrt. Angezeigt wird über dieses System auch, ob der Zuckerspiegel aktuell stabil ist oder tendenziell fällt bzw. steigt. Auch deshalb hielt der Richter es "für vertretbar, es in diesem Fall bei einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldbuße von 150 Euro zu belassen".

Das ist zwar kein Freispruch für die junge Frau, vorbestraft ist sie damit aber weiterhin nicht. Vor allem droht ihr kein Entzug des Führerscheins, der, analog zu Autofahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, bei einer Verturteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wahrscheinlich gewesen wäre.

(bn)
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