Hückeswagen Vatertagstour eskaliert und endet vor dem Amtsgericht

Hückeswagen · Eine fliegende Bierdose, gegenseitige Anfeindungen und eine kurze Schlägerei mit Würgegriff - mit diesen Eskapaden endete der anfangs harmlose Vatertagsausflug eines 49-jährigen Hückeswageners und dessen 30-jährigen Sohns im Mai 2015. Nun musste sich das Duo dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung am Amtsgericht Wipperfürth stellen. "Es ist sehr viel Alkohol geflossen, deshalb sind meine Erinnerungen nur lückenhaft", sagte der Vater.

Mit einem Bekannten war das Vater-Sohn-Gespann an Christi Himmelfahrt in der Stadt unterwegs. Auf dem mit Schalke-Fahnen geschmückten Bollerwagen wurden die hauptsächlich flüssige Verpflegung und die Fan-Musik des Lieblingsvereins mitgeführt. Am Wilhelmplatz wurden die Männer von einer Gruppe Jugendlicher angepöbelt und mit "Scheiß Schalke!" beschimpft. Vater und Sohn sollen mit Bier gespritzt und eine Dose nach den Jugendlichen geworfen haben.

Der 49-Jährige gestand: "Ich weiß nur noch, dass ich eine Person gegen die Wand gedrückt habe. Es tut mir leid, dass es so ausgeartet ist." Wer nun wen gegen die Wand gedrückt und am Hals gewürgt hatte, konnten nicht mal die Opfer selbst sagen, die als Zeugen geladen waren. Die Aussagen eines 17-Jährigen, einer 19-Jährigen und eines Gleichaltrigen waren widersprüchlich. "Ich kam nur zufällig vorbei und hatte mit der Sache gar nichts zu tun. Auf einmal wurde ich am Hals gepackt und zu Boden gedrückt", sagte der minderjährige Zeuge aus. Er wurde später von einem Rettungswagen zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht, da er hyperventiliert hatte. Der 19-Jährige belastete sich in seiner Zeugenaussage sogar selbst: "Mir ist der Kragen geplatzt. Ich bin dazwischen gegangen, wollte schlichten und habe beide auf den Boden gedrückt. Dabei ist die Brille des Vaters kaputt gegangen." Danach sei er gegangen. "Ich war erst seit Februar trockener Alkoholiker und hatte zu der Zeit ein Aggressionsproblem", gab er zu.

Nach den Zeugenaussagen war für Richter und Staatsanwalt klar, dass beide Seiten an den Handgreiflichkeiten beteiligt waren. "Der Vorwurf der gemeinschaftlichen, gefährlichen und vorsätzlichen Körperverletzung hat sich nicht bestätigt", sagte der Vertreter der Anklage. Zudem seien die Angeklagten nur vermindert schuldfähig: Die Blutprobe hatte bei beiden einen Blutalkoholanteil von mehr als zwei Promille zur Tatzeit ergeben. "Die Angeklagten waren alkoholisiert, wurden provoziert und sind nicht vorbestraft", sagte der Staatsanwalt.

Der Richter stellte das Verfahren schließlich ein. Als Auflage müssen Vater und Sohn innerhalb von drei Monaten je 200 Euro an die Landeskasse zahlen. Das zivilrechtliche Verfahren ist noch in der Schwebe.

(heka)
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